787-L
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in
Pyrolysedemonstrationsanlagen zur Herstellung von Pflanzenkohlen (DemoPyro)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 10. Juli 2024, Az. E6-7235.3-1/2851
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Pyrolysedemonstrationsanlagen zur Herstellung von Pflanzenkohlen (DemoPyro) vom 7. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 367) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die Präambel wird wie folgt geändert:
Satz 1 zweiter Spiegelstrich wie folgt gefasst:
- „–
- die Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Gewerbe).“
- 1.2
- Nr. 2 Satz 3 erhält folgende neue Fassung:
„3Nach dieser Richtlinie können sechs Pyrolyseanlagen an verschiedenen Standorten in Bayern in Leistungsbereich zwischen 250 kW und 1 MW Feuerungswärmeleistung gefördert werden.“
- 1.3
- Nr. 5.1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
„2Die Zuwendung erfolgt in Form einer De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2831.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 10. Juli 2024 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor