Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 362 vom 07.08.2024

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2038.3-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)

2038.3-F

Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung-Q2

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 22. Juli 2024, Az. 26-P 3510-2/18

§ 1

Die Hilfsmittelbekanntmachung-Q2 (HMQ2Bek) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 2. Dezember 2011 (FMBl. S. 398), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 10. November 2022 (BayMBl. Nr. 649) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. Die Nrn. 1.1.3 bis 1.1.5 werden aufgehoben.
  2. 2. Nr. 1.1.6 wird Nr. 1.1.3.
  3. 3. Die Nrn. 1.1.7 und 1.1.8 werden aufgehoben.
  4. 4. Die Nrn. 1.1.9 und 1.1.10 werden die Nrn. 1.1.4 und 1.1.5.
  5. 5. Nr. 1.1.11 wird aufgehoben.
  6. 6. Nr. 1.1.12 wird Nr. 1.1.6 und der Punkt am Ende wird durch ein Semikolon ersetzt.
  7. 7. Nach Nr. 1.1.6 werden die folgenden Nrn. 1.1.7 bis 1.1.9 eingefügt:
„1.1.7
Wichtige Steuererlasse und Steuerrichtlinien,

nwb Textausgabe;

1.1.8
Auszüge aus dem GmbH-Gesetz und dem Aktiengesetz,

Eigendruck der Landesfinanzschule Bayern;

1.1.9
Auszüge aus den Erbschaftsteuer-Richtlinien und -Hinweisen,

Eigendruck der Landesfinanzschule Bayern.“

  1. 8. Nr. 1.2.10 wird wie folgt gefasst:
„1.2.10
Einkommen- und Lohnsteuerrecht,

Beck-Texte, dtv-Verlag;“.

  1. 9. In Nr. 1.2.13 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
  2. 10. Nach Nr. 1.2.13 wird die folgende Nr. 1.2.14 eingefügt:
„1.2.14
Auszüge aus den Anhängen des amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs,

Eigendruck der Landesfinanzschule Bayern.“

  1. 11. Nr. 3 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 wird das Wort „Benützung“ durch das Wort „Benutzung“ ersetzt.
b)
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

‚Von den Hilfsmitteln ist jeweils nur ein Exemplar erlaubt; bei der amtlichen Handausgabe „Umsatzsteuer“, dem amtlichen Handbuch „Abgabenordnung“, den nwb Textausgaben „Wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen“ und „Wichtige Steuererlasse und Steuerrichtlinien“ und bei dem Beck-Text „Einkommen- und Lohnsteuerrecht“ sind jeweils die beiden jüngsten Auflagen zugelassen.‘

  1. 12. Nach Nr. 7 wird folgende Nr. 7a eingefügt:
„7a
Für Beamte und Beamtinnen, deren Ausbildung vor dem 1. September 2024 begonnen hat, ist die Hilfsmittelbekanntmachung-Q2 in der am 31. August 2024 geltenden Fassung anzuwenden.“
  1. 13. In Nr. 8 wird Satz 2 aufgehoben.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2024 in Kraft.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor