2038.3-F
Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung-Q2
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 22. Juli 2024, Az. 26-P 3510-2/18
§ 1
Die Hilfsmittelbekanntmachung-Q2 (HMQ2Bek) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 2. Dezember 2011 (FMBl. S. 398), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 10. November 2022 (BayMBl. Nr. 649) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. Die Nrn. 1.1.3 bis 1.1.5 werden aufgehoben.
- 2. Nr. 1.1.6 wird Nr. 1.1.3.
- 3. Die Nrn. 1.1.7 und 1.1.8 werden aufgehoben.
- 4. Die Nrn. 1.1.9 und 1.1.10 werden die Nrn. 1.1.4 und 1.1.5.
- 5. Nr. 1.1.11 wird aufgehoben.
- 6. Nr. 1.1.12 wird Nr. 1.1.6 und der Punkt am Ende wird durch ein Semikolon ersetzt.
- 7. Nach Nr. 1.1.6 werden die folgenden Nrn. 1.1.7 bis 1.1.9 eingefügt:
- „1.1.7
- Wichtige Steuererlasse und Steuerrichtlinien,
nwb Textausgabe;
- 1.1.8
- Auszüge aus dem GmbH-Gesetz und dem Aktiengesetz,
Eigendruck der Landesfinanzschule Bayern;
- 1.1.9
- Auszüge aus den Erbschaftsteuer-Richtlinien und -Hinweisen,
Eigendruck der Landesfinanzschule Bayern.“
- 8. Nr. 1.2.10 wird wie folgt gefasst:
- „1.2.10
- Einkommen- und Lohnsteuerrecht,
Beck-Texte, dtv-Verlag;“.
- 9. In Nr. 1.2.13 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
- 10. Nach Nr. 1.2.13 wird die folgende Nr. 1.2.14 eingefügt:
- „1.2.14
- Auszüge aus den Anhängen des amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs,
Eigendruck der Landesfinanzschule Bayern.“
- 11. Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird das Wort „Benützung“ durch das Wort „Benutzung“ ersetzt.
- b)
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
‚Von den Hilfsmitteln ist jeweils nur ein Exemplar erlaubt; bei der amtlichen Handausgabe „Umsatzsteuer“, dem amtlichen Handbuch „Abgabenordnung“, den nwb Textausgaben „Wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen“ und „Wichtige Steuererlasse und Steuerrichtlinien“ und bei dem Beck-Text „Einkommen- und Lohnsteuerrecht“ sind jeweils die beiden jüngsten Auflagen zugelassen.‘
- 12. Nach Nr. 7 wird folgende Nr. 7a eingefügt:
- „7a
- Für Beamte und Beamtinnen, deren Ausbildung vor dem 1. September 2024 begonnen hat, ist die Hilfsmittelbekanntmachung-Q2 in der am 31. August 2024 geltenden Fassung anzuwenden.“
- 13. In Nr. 8 wird Satz 2 aufgehoben.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2024 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor