Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 363 vom 07.08.2024

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2038.3-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)

2038.3-F

Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung-Q3

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 22. Juli 2024, Az. 26-P 3510-2/18

§ 1

Die Hilfsmittelbekanntmachung-Q3 (HMQ3Bek) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 2. Dezember 2011 (FMBl. S. 397), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 21. August 2023 (BayMBl. Nr. 439) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. In Nr. 1.1.2 wird die Angabe „NWB“ durch die Angabe „nwb“ ersetzt.
  2. 2. In Nr. 1.1.7 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
  3. 3. Nach Nr. 1.1.7 wird die folgende Nr. 1.1.8 eingefügt:
„1.1.8
Insolvenzordnung mit Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz;

Beck-Texte, dtv-Verlag.“

  1. 4. Nr. 1.2.10 wird wie folgt gefasst:
„1.2.10
Einkommen- und Lohnsteuerrecht,

Beck-Texte, dtv-Verlag;“.

  1. 5. In Nr. 3 wird das Wort „Benützung“ durch das Wort „Benutzung“ ersetzt.
  2. 6. Der Nr. 4 wird folgender Satz angefügt:

„Für Beamte und Beamtinnen, deren Ausbildung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2024 begonnen hat, ist die Hilfsmittelbekanntmachung in der am 30. September 2024 geltenden Fassung anzuwenden.“

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor