Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 365 vom 07.08.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

310-J
  • Rechtspflege
  • Verfahren vor den ordentlichen Gerichten
  • Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckung

310-J

Änderung der Bekanntmachung über die Elektronische Aktenführung
bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 24. Juli 2024, Az. D1 - 1500 - I - 15571/2023

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften vom 2. März 2020 (BayMBl. Nr. 119), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 274) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.9.3 werden nach den Wörtern „Betreuungsabteilung geführt werden,“ die Wörter „und in Verfahren nach dem Personenstandsgesetz (PStG)“ eingefügt.
1.2
In Nr. 1.16.4 werden nach den Wörtern „Betreuungsabteilung geführt werden,“ die Wörter „und in Verfahren nach dem PStG“ eingefügt.
1.3
In Nr. 1.29.4 werden die Wörter „und in Aufgebotsverfahren“ durch die Wörter „in Aufgebotsverfahren und Beratungshilfesachen“ ersetzt.
1.4
In Nr. 1.34.4 werden nach den Wörtern „Betreuungsabteilung geführt werden,“ die Wörter „und in Verfahren nach dem PStG“ eingefügt.
1.5
Der Nr. 1.40 wird folgende Nr. 1.40.6 angefügt:
„1.40.6
In Verfahren nach dem PStG ab dem 7. August 2024.“
1.6
Der Nr. 1.41 wird folgende Nr. 1.41.6 angefügt:
„1.41.6
In Verfahren nach dem PStG ab dem 7. August 2024.“
1.7
Der Nr. 1.43 wird folgende Nr. 1.43.10 angefügt:
„1.43.10
In Verfahren nach dem PStG sowie in Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. August 2024.“
1.8
Der Nr. 1.44 wird folgende Nr. 1.44.7 angefügt:
„1.44.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. August 2024.“
1.9
In Nr. 1.49.4 werden nach den Wörtern „Betreuungsabteilung geführt werden,“ die Wörter „und in Verfahren nach dem PStG“ eingefügt.
1.10
Der Nr. 1.53 wird folgende Nr. 1.53.7 angefügt:
„1.53.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen Landeskriminalamt aufgrund einer Mitteilung an die Digitale Eingangs- und Clearingstelle genommen haben und dort bearbeitet werden, ab dem 12. August 2024.“
1.11
In Nr. 1.54.3 werden nach den Wörtern „Betreuungsabteilung geführt werden,“ die Wörter „und in Verfahren nach dem PStG“ eingefügt.
1.12
In Nr. 1.61.5 werden nach den Wörtern „Betreuungsabteilung geführt werden,“ die Wörter „und in Verfahren nach dem PStG“ eingefügt.
1.13
In Nr. 1.63.4 werden nach den Wörtern „Betreuungsabteilung geführt werden,“ die Wörter „und in Verfahren nach dem PStG“ eingefügt.
1.14
In Nr. 1.66.4 werden nach den Wörtern „Betreuungsabteilung geführt werden,“ die Wörter „und in Verfahren nach dem PStG“ eingefügt.
1.15
In Nr. 1.67.4 werden nach den Wörtern „Betreuungsabteilung geführt werden,“ die Wörter „und in Verfahren nach dem PStG“ eingefügt.
1.16
Der Nr. 1.68 wird folgende Nr. 1.68.6 angefügt:
„1.68.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. August 2024.“
1.17
Der Nr. 1.70 wird folgende Nr. 1.70.6 angefügt:
„1.70.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. August 2024.“
1.18
In Nr. 1.71.5 werden nach den Wörtern „Betreuungsabteilung geführt werden,“ die Wörter „und in Verfahren nach dem PStG“ eingefügt.
1.19
Der Nr. 1.75 wird folgende Nr. 1.75.6 angefügt:
„1.75.6
In Verfahren nach dem PStG ab dem 7. August 2024.“
1.20
Der Nr. 1.77 wird folgende Nr. 1.77.6 angefügt:
„1.77.6
In Verfahren nach dem PStG ab dem 7. August 2024.“
1.21
In Nr. 1.79.3 werden nach den Wörtern „Betreuungsabteilung geführt werden,“ die Wörter „und in Verfahren nach dem PStG“ eingefügt.
1.22
Der Nr. 1.81 wird folgende Nr. 1.81.6 angefügt:
„1.81.6
In Verfahren nach dem PStG ab dem 7. August 2024.“
1.23
In Nr. 1.83.5 werden nach den Wörtern „Betreuungsabteilung geführt werden,“ die Wörter „und in Verfahren nach dem PStG“ eingefügt.
1.24
In Nr. 1.90.4 werden nach den Wörtern „Betreuungsabteilung geführt werden,“ die Wörter „und in Verfahren nach dem PStG“ eingefügt.
1.25
Der Nr. 1.96 wird folgende Nr. 1.96.6 angefügt:
„1.96.6
In Verfahren nach dem PStG ab dem 7. August 2024.“
1.26
Der Nr. 1.101 wird folgende Nr. 1.101.6 angefügt:
„1.101.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen Landeskriminalamt aufgrund einer Mitteilung an die Digitale Eingangs- und Clearingstelle genommen haben und dort bearbeitet werden, ab dem 12. August 2024.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 7. August 2024 in Kraft.

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor