Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 368 vom 14.08.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): A609225FD61F870212D8BDDDD2BE07451395C065EDB734B1C472C421507B8EC3

Verwaltungsvorschrift

2032.3-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Besoldung, Reise- und Umzugskosten
  • Nebenvergütungen, Aufwandsentschädigungen

2032.3-K

Änderung der Bekanntmachung über die Prüfervergütungen für die
Abnahme von Feststellungsprüfungen und Schulabschlussprüfungen in
besonderen Fremdsprachen an staatlichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 29. Juli 2024, Az. II.1-BP4012.4/5/22

1.
Abschnitt A Nr. 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Prüfervergütungen für die Abnahme von Feststellungsprüfungen und Schulabschlussprüfungen in besonderen Fremdsprachen an staatlichen Schulen vom 10. März 2003 (KWMBl. I S. 190), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. Oktober 2017 (KWMBl. S. 439) geändert worden ist, wird mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen und Heimat wie folgt geändert:
1.1
In Buchst. a wird im ersten Spiegelstrich die Angabe „22,55 €“ durch die Angabe „24,80 €“ und im zweiten und dritten Spiegelstrich jeweils die Angabe „13,55 €“ durch die Angabe „14,90 €“ ersetzt.
1.2
In Buchst. b wird im zweiten Spiegelstrich die Angabe „18,05 €“ durch die Angabe „19,85 €“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2024 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor