2010-D
Zertifizierung von mTAN als Authentifizierungsverfahren
im Rahmen des elektronischen Schriftformersatzes
(Zertifizierungsbekanntmachung-mTAN – ZertiBek-mTAN)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales
vom 26. Juli 2024, Az. B4-1500-1-47
- 1. Zertifizierung
1Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) macht das Bayerische Staatsministerium für Digitales Folgendes bekannt:
2Die Webanwendung KM-eGovCenter der cit GmbH wird als Authentifizierungsverfahren zertifiziert.
3Die Anwendung erzeugt eine mobile Transaktionsnummer (mTAN), die per Short Message Service (SMS) an ein Mobiltelefon gesendet wird. 4Die technische und organisatorische Prüfung der Anwendung ergab, dass sie dem Stand der Technik entspricht.
- 2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Dr. Michael Strepp
Ministerialdirektor