Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 379 vom 21.08.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Abschlussprüfung 2025 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 5. August 2024, Az. VI.5-BS9500.0-3/18/29

  1. 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2025 an folgendem Termin statt:

Dienstag, 24. Juni 2025

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
Bearbeitungszeit: 120 Minuten
(9.30 bis 11.30 Uhr)

Die Prüfung können auch Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannter Fachschulen für Heilerziehungspflege ablegen.

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am

Freitag, 30. Mai 2025

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

  • Deutsch
(9.30 bis 10.30 Uhr)
  • Berufs- und Rechtskunde
(11.15 bis 12.15 Uhr)

Mittwoch, 4. Juni 2025

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

  • Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre
(9.30 bis 10.30 Uhr)
  • Politik und Gesellschaft
(11.15 bis 12.15 Uhr)

und am

Donnerstag, 5. Juni 2025

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

  • Englisch
(9.30 bis 10.30 Uhr)
  • Übungen zur Religionspädagogik
(11.15 bis 12.15 Uhr)

statt.

Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist

Dienstag, 30. September 2025

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
(Bearbeitungszeit: 120 Minuten)
(9.30 bis 11.30 Uhr)

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und andere Bewerber findet zudem ggf. am

Freitag, 26. September 2025

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

  • Deutsch
(9.30 bis 10.30 Uhr)
  • Berufs- und Rechtskunde
(11.15 bis 12.15 Uhr)

Mittwoch, 1. Oktober 2025

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

  • Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre
(9.30 bis 10.30 Uhr)
  • Politik und Gesellschaft
(11.15 bis 12.15 Uhr)

und am

Donnerstag, 9. Oktober 2025

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

  • Englisch
(9.30 bis 10.30 Uhr)
  • Übungen zur Religionspädagogik
(11.15 bis 12.15 Uhr)

statt.

  1. 2. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Fachschulen.
  2. 3. Andere Bewerberinnen und Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachschulen zugelassen werden.

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2025 bei einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 58, die Prüfungsgegenstände in § 57 der Schulordnung für die Fachschulen geregelt.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 34