Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 380 vom 21.08.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung einer Schulratsstelle

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 7. August 2024, Az. IV.3-BO7126.2/22/1

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin (m/w/d) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kelheim ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 286) konkretisiert.

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Mittel-/Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

Der Bewerbung ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

Die ausgeschriebene Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt bzw. wohnhaft ist.

Bei Versetzungsanträgen von Fachlichen Leitern bzw. Fachlichen Leiterinnen und weiteren Schulräten bzw. weiteren Schulrätinnen sind die dienstlichen Belange des Staatlichen Schulamts, an dem sie tätig sind, zu berücksichtigen. Ein (statusgleicher) Wechsel vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Das Staatsministerium behält sich insofern vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor