Erteilung eines Exequaturs an
Herrn Rafal WOLSKI
Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei
vom 8. August 2024, Az. B III 2 / Dr 1240-1300-11
Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsularischen Vertretung der Republik Polen in München ernannten Herrn Rafal WOLSKI am 7. August 2024 das Exequatur als Generalkonsul erteilt.
Der Konsularbezirk umfasst den Freistaat Bayern und das Land Baden-Württemberg.
Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Jan MALKIEWICZ, am 27. Oktober 2020 erteilte Exequatur ist erloschen.
Stefan Feldmann
Leitung Protokoll,
Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation