Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 392 vom 28.08.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

2230.1.3-K

Änderung der Bekanntmachung über die Verlängerung und Erweiterung des
Schulversuchs zum Einsatz von dynamischen Mathematiksystemen im
Mathematikunterricht an Realschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 30. Juli 2024 Az. IV.2-BS6500.0/36/5

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Verlängerung und Erweiterung des Schulversuchs zum Einsatz von dynamischen Mathematiksystemen im Mathematikunterricht an Realschulen vom 5. September 2023 (BayMBl. Nr. 453) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
2.
Teilnehmende Schulen

1Die folgenden Realschulen nehmen am Schulversuch teil:

  • Staatliche Realschule Buchloe,
  • Staatliche Realschule Erlangen II,
  • Staatliche Realschule Forchheim,
  • Staatliche Realschule Gauting,
  • Staatliche Realschule Holzkirchen,
  • Staatliche Realschule Landshut,
  • Staatliche Realschule Neunburg vorm Wald,
  • Staatliche Realschule Obernburg.

2Ab dem Schuljahr 2024/2025 nehmen zusätzlich die folgenden Realschulen teil:

  • Staatliche Realschule Abensberg,
  • Staatliche Realschule Amberg,
  • Staatliche Realschule Ansbach,
  • Staatliche Realschule Bruckmühl,
  • Staatliche Realschule Murnau,
  • Staatliche Realschule Pegnitz,
  • Staatliche Realschule Neu-Ulm-Pfuhl,
  • Staatliche Realschule Schonungen.“
1.2
Nr. 5.3 wird wie folgt gefasst:
„5.3
Für die in Nr. 2 Satz 1 genannten Realschulen gilt:

1Die teilnehmenden Schulen stellen sicher, dass allen Schülerinnen und Schülern ein schuleigenes Gerät zur Verfügung gestellt werden kann. 2Den Schulen steht es zudem frei, nach Maßgabe der schulrechtlichen Bestimmungen die Nutzung schülereigener Geräte zu ermöglichen.“

1.3
Der Nr. 5 wird folgende Nr. 5.4 angefügt:
„5.4
Für die in Nr. 2 Satz 2 genannten Realschulen gilt:
  • Grundsätzlich dürfen nur mobile Endgeräte verwendet werden, die den schulspezifischen technischen Mindestkriterien gem. Nr. 6.1.4 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die „Digitale Schule der Zukunft“ – Lernen mit mobilen Endgeräten vom 31. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 278) entsprechen.
  • Die Schulen stellen zudem sicher, dass Schülerinnen und Schülern im Einzelfall ein schuleigenes Gerät zur Verfügung gestellt werden kann.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2024 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor