320-A, 330-A
Änderung der Bekanntmachung über die Einführung der
elektronischen Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 13. August 2024, Az. A1/0925-1/37/1691
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Einführung der elektronischen Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit vom 17. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 266), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 26. April 2024 (BayMBl. Nr. 219) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Nr. 1.1 wird wie folgt gefasst:
- „1.1
- Arbeitsgericht München
- 1.1.1
- Bei der 14., 20. und 22. Kammer für alle Verfahren, die am 1. Juni 2023 oder später anhängig werden.
- 1.1.2
- Bei den Außenkammern Ingolstadt und Weilheim für alle Verfahren, die am 16. September 2024 oder später anhängig werden.
- 1.1.3
- Im Übrigen für alle Verfahren, die am 23. September 2024 oder später anhängig werden.“
- 1.1.2
- Der Nr. 1 werden folgende Nrn. 1.12 und 1.13 angefügt:
- „1.12
- Arbeitsgericht Kempten
Für alle Verfahren, die am 15. November 2024 oder später anhängig werden.
- 1.13
- Arbeitsgericht Rosenheim
Für alle Verfahren, die am 1. Dezember 2024 oder später anhängig werden.“
- 1.2
- Der Nr. 2 werden folgende Nrn. 2.4 und 2.5 angefügt:
- „2.4
- Sozialgericht Landshut
Für alle Verfahren, die am 1. Oktober 2024 oder später anhängig werden.
- 2.5
- Sozialgericht Regensburg
Für alle Verfahren, die am 8. November 2024 oder später anhängig werden.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 13. September 2024 in Kraft.
Christian Schoppik
Ministerialdirektor