Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 393 vom 28.08.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

320-A, 330-A

320-A, 330-A

Änderung der Bekanntmachung über die Einführung der
elektronischen Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 13. August 2024, Az. A1/0925-1/37/1691

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Einführung der elektronischen Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit vom 17. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 266), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 26. April 2024 (BayMBl. Nr. 219) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Nr. 1.1 wird wie folgt gefasst:
1.1
Arbeitsgericht München
1.1.1
Bei der 14., 20. und 22. Kammer für alle Verfahren, die am 1. Juni 2023 oder später anhängig werden.
1.1.2
Bei den Außenkammern Ingolstadt und Weilheim für alle Verfahren, die am 16. September 2024 oder später anhängig werden.
1.1.3
Im Übrigen für alle Verfahren, die am 23. September 2024 oder später anhängig werden.“
1.1.2
Der Nr. 1 werden folgende Nrn. 1.12 und 1.13 angefügt:
1.12
Arbeitsgericht Kempten

Für alle Verfahren, die am 15. November 2024 oder später anhängig werden.

1.13
Arbeitsgericht Rosenheim

Für alle Verfahren, die am 1. Dezember 2024 oder später anhängig werden.“

1.2
Der Nr. 2 werden folgende Nrn. 2.4 und 2.5 angefügt:
2.4
Sozialgericht Landshut

Für alle Verfahren, die am 1. Oktober 2024 oder später anhängig werden.

2.5
Sozialgericht Regensburg

Für alle Verfahren, die am 8. November 2024 oder später anhängig werden.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 13. September 2024 in Kraft.

Christian Schoppik

Ministerialdirektor