3003.1-J
Aufhebung der Verwaltungsvorschrift betreffend Büchereien der Justizbehörden
(ohne Gefangenenbüchereien)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 8. August 2024, Az. 5430 - VI - 9642/2024
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betreffend Büchereien der Justizbehörden (ohne Gefangenenbüchereien) vom 5. April 1974 (JMBl. S. 97) wird aufgehoben.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2024 in Kraft.
Heinz-Peter Mair
Ministerialdirigent