Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 398 vom 04.09.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Abiturprüfung 2026

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 7. August 2024, Az. VI.5-BS5500.0/243/2

1.
Die Abiturprüfung im Schuljahr 2025/2026 findet an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs zu folgenden Terminen statt:
1.1
Schriftlicher Teil
22. April 2026 Biologie (grundlegendes und erhöhtes
Anforderungsniveau)
23. April 2026 Physik (grundlegendes und erhöhtes
Anforderungsniveau)
24. April 2026 Chemie (grundlegendes und erhöhtes
Anforderungsniveau)
28. April 2026 Deutsch
30. April 2026 Englisch (grundlegendes und erhöhtes
Anforderungsniveau)
6. Mai 2026 Mathematik
8. Mai 2026 Französisch (grundlegendes und
erhöhtes Anforderungsniveau)
11. Mai 2026 alle weiteren Abiturprüfungsfächer auf
grundlegendem Anforderungsniveau
13. Mai 2026 alle weiteren Abiturprüfungsfächer auf
erhöhtem Anforderungsniveau
1.2
Kolloquiumsprüfungen
Erste Prüfungswoche: Montag, 18. Mai mit Freitag, 22. Mai 2026
Zweite Prüfungswoche: Montag, 8. Juni mit Freitag, 12. Juni 2026
1.3
Die praktischen Prüfungen im Fach Sport werden nicht vor Montag, den 26. Januar 2026, die praktischen Prüfungen im Fach Musik nicht vor Montag, den 9. März 2026 durchgeführt. Im Fach Sport werden die praktischen Prüfungen in den verschiedenen Handlungsfeldern innerhalb des angegebenen Zeitraums unter Berücksichtigung sowohl des Trainingsfortgangs als auch der Anforderungen des Klausurenplans im Kurshalbjahr 13/2 terminiert.
2.
Die mündlichen Zusatzprüfungen sind bis spätestens Freitag, den 19. Juni 2026 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.

Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen Prüfungen und mündlichen Zusatzprüfungen werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.

3.
Die Durchführung der Abiturprüfung 2026 richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) sowie der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.

Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.

4.
Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die Allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2026 der Abiturprüfung unterziehen wollen (andere Bewerberinnen und Bewerber im Sinne des § 59 GSO), nehmen zu den unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Terminen an den zentral gestellten Abiturprüfungsaufgaben teil. Die weiteren Termine für die vierte schriftliche Abiturprüfungsaufgabe und die mündlichen Zusatzprüfungen des ersten Prüfungsteils sowie die mündlichen Prüfungen des zweiten Prüfungsteils werden separat bekannt gegeben. Ggf. nehmen die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern im jeweiligen Aufsichtsbezirk eine Auswahl der prüfenden Schulen für andere Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 59 Abs. 2 GSO abweichend von Nr. 1 vor.
5.
Die Schulen übermitteln dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben. Die Termine der Meldungen werden in einem gesonderten KMS bekanntgegeben. Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem amtlichen Schulverwaltungsprogramm.
6.
Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet am

Freitag, den 26. Juni 2026

statt. Die Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 36