Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 400 vom 04.09.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

2032.3-I
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Besoldung, Reise- und Umzugskosten
  • Nebenvergütungen, Aufwandsentschädigungen

2032.3-I

Änderung der Bekanntmachung über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen
für die nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und
Rechtsreferendare im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Sport und Integration befassten Bediensteten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 20. August 2024, Az. Z2-0353-1-1

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration befassten Bediensteten vom 26. August 2014 (AllMBl. S. 431), die durch Bekanntmachung vom 11. November 2019 (BayMBl. Nr. 498) geändert worden ist, wird mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 2.1 wird die Angabe „28,14“ durch die Angabe „30,95“ ersetzt.
1.2
In Nr. 3.1 wird die Angabe „10,16“ durch die Angabe „11,18“ ersetzt.
1.3
In Nr. 3.2 wird die Angabe „0,91“ durch die Angabe „1,00“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2024 in Kraft.

Dr. Erwin Lohner

Ministerialdirektor