Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 401 vom 04.09.2024

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 3)

in München

Voraussetzung für die Übertragung der Stelle ist die Bereitschaft für eine Verwendung in Augsburg.

  1. 2. Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München und Nürnberg

  1. 3. Vorsitzender Richter am Landgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München I

  1. 4. Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter der Direktorin dieses Gerichts
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Kulmbach

  1. 5. Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Regensburg

  1. 6. Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Memmingen

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.

Für die Stelle unter Nr. 1 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu dem folgenden Stichtag ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. Januar 2025 (Nr. 1)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stelle unter Nr. 1 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 2 bis 6 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 21. September 2023 (BayMBl. Nr. 517 vom 25. Oktober 2023)).

Bewerbungsfrist: 23. September 2024.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stelle entgegengesehen:

Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Amtsgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Die Dienstaufgabe umfasst schwerpunktmäßig die Bearbeitung von Personalangelegenheiten des richterlichen und nichtrichterlichen Dienstes. Vorausgesetzt werden daher umfassende, sichere und in der Praxis langjährig erprobte Fachkenntnisse im Richterdienstrecht sowie im Beamtenrecht. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Die ausgeschriebene Stelle kann auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 23. September 2024.