2330-B
Änderung der Richtlinien für das kommunale Förderprogramm
zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 22. August 2024, Az. 31-4740.2-1-8
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP) vom 22. Dezember 2015 (AllMBl. 2016 S. 3), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2023 (BayMBl. 2024 Nr. 6) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 16.2 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In Satz 1 wird das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt.
- 1.1.2
- Es wird der folgende Satz 5 angefügt:
„5Für die Auszahlung der letzten Rate in Höhe von mindestens 10 % des Darlehensbetrags ist der Verwendungsnachweis bei der Bewilligungsstelle vorzulegen.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 11. September 2024 in Kraft.
Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor