Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 403 vom 11.09.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

2330-B
  • Verwaltung
  • Raumordnung, Bodenverteilung, Wohnungsbau, Siedlungswesen, Kleingartenwesen, Grundstücksverkehrsrecht
  • Siedlungs- und Wohnungswesen
  • Wohnungswesen

2330-B

Änderung der Richtlinien für das kommunale Förderprogramm
zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 22. August 2024, Az. 31-4740.2-1-8

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP) vom 22. Dezember 2015 (AllMBl. 2016 S. 3), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2023 (BayMBl. 2024 Nr. 6) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 16.2 wird wie folgt geändert:
1.1.1
In Satz 1 wird das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt.
1.1.2
Es wird der folgende Satz 5 angefügt:

5Für die Auszahlung der letzten Rate in Höhe von mindestens 10 % des Darlehensbetrags ist der Verwendungsnachweis bei der Bewilligungsstelle vorzulegen.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 11. September 2024 in Kraft.

Dr. Thomas Gruber

Ministerialdirektor