Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 407 vom 11.09.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Besetzung von Stellen
der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters
im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. August 2024, Az. VI-BP5001.1/316/1

An folgenden Gymnasien ist zum 15. Februar 2025 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters (m/w/d) der Schulleiterin bzw. des Schulleiters (Funktionsnummer 1100) zu besetzen:

  1. 1. Holbein-Gymnasium Augsburg (Funktionsnummer 1101)

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 150 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist zugleich Dienstsitz des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.

  1. 2. Christoph-Probst-Gymnasium Gilching

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 555 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit dem Profil Inklusion. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.

  1. 3. Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 900 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

  1. 4. Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut (Funktionsnummer 1101)

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 000 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist zugleich Dienstsitz des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.

  1. 5. Bodensee-Gymnasium Lindau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 620 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.

  1. 6. Gymnasium Landschulheim Marquartstein

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 645 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und Tagesheim. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

  1. 7. Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 380 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

  1. 8. Pestalozzi-Gymnasium München

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 870 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in München.

  1. 9. Ludwig-Thoma-Gymnasium Prien

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 915 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

  1. 10. Walter-Gropius-Gymnasium Selb

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 525 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.

  1. 11. Herzog-Christian-August-Gymnasium Sulzbach-Rosenberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 580 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.

  1. 12. Hertzhaimer-Gymnasium Trostberg

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 600 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist ein Gymnasium mit dem Profil Inklusion. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

  1. 13. Humboldt-Gymnasium Vaterstetten in Baldham

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 560 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit dem Profil Inklusion. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis im Dienst des Freistaats Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht, außerdem Beamtinnen/Beamte im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die Besoldungsgruppe A 14 oder höher bereits erreicht und die entsprechende Verwendungseignung in der aktuellen dienstlichen Beurteilung zuerkannt bekommen haben. Unterrichtserfahrungen an einem Gymnasium nach dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes sind zwingend erforderlich. Bei Versetzungsanträgen von stellvertretenden Schulleiterinnen bzw. stellvertretenden Schulleitern sind die dienstlichen Belange ihrer Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der stellvertretenden Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht und/oder aus Tätigkeiten bei obersten Dienstbehörden des Freistaats Bayern ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht jedoch an Seminarschulen.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung der Schulleiterin/des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit der Schulleiterstellvertreterin/des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind daher von Vorteil.

Lehrkräfte, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, derzeit noch keinen Dienst an der Zielschule leisten und bei denen die erfolgreiche Bewerbung mit einer Versetzung verbunden ist, müssen – sofern nicht bereits geschehen – möglichst zeitnah den erforderlichen Nachweis nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 9 IfSG) bei ihrer Schulleitung vorlegen; die Schulleitung übermittelt die Dokumentationshilfe, wie in der Anlage zum KMS vom 25. Januar 2022 dargestellt, ehestmöglich an das Staatsministerium, SG VI-1. Sollte der Nachweis derzeit nicht erbracht werden können, ist das Staatsministerium (SG VI-1) umgehend zu informieren. Legt eine Lehrkraft den Nachweis nicht vor, können die Versetzung und damit auch die Stellenbesetzung nicht vorgenommen werden. In diesem Fall ist das Staatsministerium ebenfalls umgehend zu informieren.

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an die/den für die Zielschule zuständige/n Ministerialbeauftragte/n. Die/Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

Den Bewerbungen sind eine Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen.

Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)
durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle der/des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule,
b)
durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle der/des Ministerialbeauftragten.

Der/Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, ihrerseits/seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.

Dr. Andrea Niedzela-Schmutte

Ministerialdirigentin