Stellenausschreibungen an Europäischen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 29. August 2024, Az. VIII.6-BP4042.0/250/2
Die 13 offiziellen Europäischen Schulen (ES) an neun Standorten in sechs Ländern (Belgien, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Spanien) mit knapp 27 000 Schülerinnen und Schülern werden gemeinsam von den EU-Mitgliedsstaaten als Einrichtungen öffentlichen Rechts getragen. Deutsche Lehrkräfte können im Rahmen der schulischen Arbeit im Ausland für bis zu neun Jahre zum Dienst an einer ES beurlaubt werden. Das Arbeitsfeld ist – insbesondere aufgrund der verschiedenen Sprachsektionen – international und multikulturell geprägt. Die Lehrtätigkeit erfolgt gemäß dem Statut der Europäischen Schulen. Das Deputat (100 Prozent) beträgt 25,5 Zeitstunden für Lehrkräfte im Primarbereich und 21 Unterrichtseinheiten für Lehrkräfte im Sekundarbereich.
Ausführliche Informationen über das Europäische Schulsystem finden sich unter www.eursc.eu.
Jährlich werden über die Bewerberdatei des Bundesverwaltungsamtes, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (www.auslandsschulwesen.de) zwischen 30 und 45 Lehrkräfte für den Primar- und Sekundarbereich an die ES vermittelt.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Tätigkeit an einer Europäischen Schule erfüllt die Bewerberin/der Bewerber (m/w/d), wenn sie/er die für die Anstellung laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und sich im innerdeutschen Schuldienst mindestens drei Jahre bewährt hat. Es wird überdurchschnittliches persönliches Engagement, hohe Motivation für einen Auslandseinsatz, Erfahrung im Umgang mit IT, Smartboard, Tablet sowie hohe interkulturelle Kompetenz und Interesse an der Landeskultur des Einsatzlandes erwartet. Gute Fremdsprachenkenntnisse in einer Fremdsprache (Englisch, Französisch) sind erforderlich. Die Bewerberin/der Bewerber verpflichtet sich zusätzlich, Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache zu erwerben.
Das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren entspricht dem für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) im Auslandsschulwesen. Eine Bewerbung erfordert die Zustimmung des Dienstherrn und die Freistellung der Lehrkraft für den Auslandsschuldienst und muss zunächst immer auf dem Dienstweg über die Schulleitung und die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beim Ministerium für Bildung eingereicht werden.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen (zu finden auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen:
https://www.auslandsschulwesen.de/Webs/ZfA/DE/Bewerbung/Lehrkraefte/ADLK/adlk_node.html
- Personalbogen für Auslandslehrkräfte, inklusive der Anlagen 1 bis 4
- tabellarischer Lebenslauf (Vorlage eines Passfotos wird freigestellt)
- gegebenenfalls Nachweise über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
- Ablichtung der letzten dienstlichen Beurteilung, soweit nicht älter als zwei Jahre (Landesbestimmungen können davon abweichen).
Für das Schuljahr 2025/2026 werden Erzieherinnen und Erzieher, Grundschullehrkräfte sowie Sekundarschullehrkräfte gesucht.
Interessierte erhalten weitere Informationen zur Stellensituation und zum Auswahlverfahren von
Sybille Maiwald, deutsche Inspektorin für den Primarbereich der ES
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
E-Mail: Sybille.Maiwald@stmuk.bayern.de
Dr. Andrea Niedzela-Schmutte
Ministerialdirigentin