Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 27. August 2024, Az. IV-3-BO7126.7/32/1
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin (m/w/d) bei den Staatlichen Schulämtern in den Landkreisen Oberallgäu und Lindau (Bodensee) sowie in der Stadt Kempten (Allgäu) ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 286) konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Haupt- bzw. Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt bzw. wohnhaft ist.
Bei Versetzungsanträgen von weiteren Schulräten bzw. weiteren Schulrätinnen sind die dienstlichen Belange des Staatlichen Schulamts, an dem sie tätig sind, zu berücksichtigen. Ein Wechsel vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das Staatsministerium behält sich insofern vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor