787-L
Änderung der Richtlinie Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 10. Juni 2024, Az. G4-7271-1/1387
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) vom 26. Juni 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 354), Az. G4-7271-1/1387, wird wie folgt geändert:
Anlage 1 „Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung (btH)-Premiumförderung“ wird durch die dieser Richtlinie beigefügten Anlage 1 ausgetauscht.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 14. Juni 2024 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor