Abschlussprüfung 2025
zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin für Ernährungs- und
Versorgungsmanagement“ und
zum „Staatlich geprüften Betriebswirt für Ernährungs- und
Versorgungsmanagement“
an Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 21. August 2024, Az. VII.3-BS9500.2-8/1/46
- 1.
- Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien (FakO).
- 2.
- Abschlussprüfung
- 2.1
- Gegenstand des ersten, zentral gestellten Prüfungsabschnitts sind gemäß § 79 Abs. 1 i. V. m. Anlage 11 FakO schriftliche Prüfungsaufgaben in den Fächern
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
- Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik.
Zudem sind gemäß § 79 Abs. 2 Sätze 1 und 2 FakO zwei schriftliche Prüfungsaufgaben in zwei Wahlpflichtfächern, die durch den Prüfungsausschuss gestellt werden, Bestandteil des ersten Prüfungsabschnitts.
- 2.2
- Andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement angehören oder an der von ihnen besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 86 FakO am ersten Prüfungsabschnitt der staatlichen Abschlussprüfung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 87 FakO erfüllen.
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben im ersten Prüfungsabschnitt dieselben schriftlichen Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademien. Darüber hinaus haben sie in allen anderen Pflichtfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten und im Fach Ernährung und Verpflegung eine praktische Aufgabe mit einer Bearbeitungszeit von 300 Minuten zu bearbeiten. Die Bewerberinnen und Bewerber wählen zudem an der prüfenden Schule nach Maßgabe des § 86 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 b) FakO zwei Wahlpflichtfächer aus den zur Prüfung angebotenen Wahlpflichtfächern aus, in denen jeweils eine schriftliche Prüfung im Umfang von 90 Minuten abzulegen ist. Auf schriftlichen Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers finden in höchstens vier schriftlich geprüften Fächern zusätzliche mündliche Prüfungen gemäß § 86 Abs. 4 FakO statt.
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als andere Bewerberin oder anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März 2025 bei der Fachakademie zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 87 Abs. 2 FakO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
- 2.3
- Der schriftliche Teil des ersten Prüfungsabschnittes der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement findet nach folgendem Prüfungsplan statt:
Prüfungstag | Prüfungsfach | Bearbeitungszeit |
---|---|---|
Mittwoch, den 25. Juni 2025 | Betriebswirtschaft und Rechnungswesen |
180 Minuten |
Freitag, den 27. Juni 2025 | Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik |
180 Minuten |
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr.
Die Termine für die von den anderen Bewerberinnen und Bewerbern nach Nr. 2.2 schriftlich zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächern werden diesen im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.
- 2.4
- Der mündliche Teil der Prüfung richtet sich nach § 80 bzw. § 86 Abs. 4 FakO.
- 2.5
- Der praktische Teil der staatlichen Abschlussprüfung (zweiter Prüfungsabschnitt) richtet sich nach § 82 FakO.
Dr. Andrea Niedzela-Schmutte
Ministerialdirigentin
StAnz. Nr. 38