Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 429 vom 18.09.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Bayerische Lehrkräfte (Landesprogrammlehrkräfte) für Schulen
und Lehrerbildungseinrichtungen in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas,
Zentral- und Ostasien ab dem Schuljahr 2025/2026

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 5. September 2024, Az. VIII.6-BP4044.1/34/1

  1. 1. Vorhaben

Der Freistaat Bayern entsendet in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – bayerische Lehrkräfte (Landesprogrammlehrkräfte) in die nachfolgend genannten Staaten:

  • Bosnien-Herzegowina,
  • Bulgarien,
  • China (Volksrepublik),
  • Estland,
  • Lettland,
  • Litauen,
  • Kroatien,
  • Nordmazedonien,
  • Montenegro,
  • Polen,
  • Rumänien,
  • Serbien,
  • Slowakische Republik,
  • Slowenien,
  • Tschechische Republik,
  • Ungarn.

In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch eine Entsendung in einzelne weitere, vornehmlich zentral- bzw. ostasiatische Staaten möglich.

Ziel der Entsendung ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den genannten Staaten zu festigen sowie zur Förderung von Deutsch in diesen Ländern beizutragen. Die entsandten Lehrkräfte sind zugleich „Botschafter“ des Freistaats Bayern und tragen zu einem positiven Eindruck von Bayern im Gastland bei.

Arbeitgeber der deutschen Lehrkräfte ist im Regelfall der Träger der jeweiligen ausländischen Bildungseinrichtung (Schule, Universität etc.). Die Lehrkräfte haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer. Der Dienstvertrag, den die Lehrkräfte erhalten, gilt zunächst für ein Schuljahr. Die Tätigkeit beginnt im September 2025 und kann bei Vorliegen der hierfür nötigen Voraussetzungen jahresweise auf insgesamt bis zu maximal sechs Jahre verlängert werden. Ungeachtet der jahresweisen Befristung der Sonderbeurlaubung für die Auslandstätigkeit sollten Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) grundsätzlich die Bereitschaft haben, mindestens für drei Jahre im Ausland zu unterrichten.

  1. 2. Bewerberprofil

Die Lehrtätigkeit in den Gastländern konzentriert sich auf Schulen und Sprachzentren, in denen Deutsch als Fremdsprache im jeweiligen heimischen Schulsystem verankert ist und an denen das Deutsche Sprachdiplom I oder II der Kultusministerkonferenz der Länder (DSD I oder II) abgenommen wird. Vereinzelt werden Landesprogrammlehrkräfte an den nationalen Lehrerfortbildungszentren und Universitäten eingesetzt. Deshalb werden Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Deutsch (bzw. Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) oder für mindestens eine moderne Fremdsprache (jeweils mit beliebigem weiteren Fach bzw. beliebigen weiteren Fächern) und Lehrkräfte mit Erfahrung als Multiplikator in der örtlichen oder regionalen Lehreraus- und Lehrerfortbildung gesucht.

In Betracht kommen grundsätzlich Lehrkräfte aller Schularten. Lehrkräfte von Mittelschulen können jedoch mit Rücksicht auf die Personalversorgung in dieser Schulart derzeit nicht in den Auslandsschuldienst vermittelt werden. Aufgrund der Fokussierung des Entsendeprogramms auf DSD-II-Schulen werden bevorzugt Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II gesucht.

Einschränkung für Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis:

Aufgrund der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in der Tschechischen Republik können Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis dort nicht eingesetzt werden.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder Beamte auf Lebenszeit oder vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis sein. Bewerbungen können grundsätzlich höchstens bis einschließlich Statusamt A 14 bzw. Entgeltgruppe E 14 berücksichtigt werden. In beiden Fällen muss die Bewerberin bzw. der Bewerber eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung nach dem Erwerb der jeweiligen Lehramtsbefähigung an einer öffentlichen Schule der betreffenden Schulart aufweisen. Die Bewerberin bzw. der Bewerber müssen sich im inländischen Schuldienst bewährt haben. Die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft kann nur in Vollzeit ausgeübt werden. Altershöchstgrenze für die Vermittlung ist das vollendete 63. Lebensjahr zum Zeitpunkt des vorgesehenen Dienstantritts.

Die Beherrschung der jeweiligen Landessprache ist nicht Voraussetzung für eine Vermittlung. Bewerberinnen und Bewerber sollten aber bereit sein, sich innerhalb kurzer Zeit Grundkenntnisse in der Sprache ihres Gastlandes anzueignen und sich allgemein in die soziokulturellen Gegebenheiten des Gastlandes einzufügen.

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer bzw. einem Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Zweitbeurlaubung:

Die Lehrkraft muss zwischen ihrer Rückkehr von einem erstmaligen Auslandseinsatz und einer erneuten Tätigkeit im Ausland mindestens drei Jahre im innerdeutschen Schuldienst tätig gewesen sein. Zum Bewerbungszeitpunkt muss sie mindestens zwei Jahre im inländischen Schuldienst unterrichtet haben.

  1. 3. Finanzielle Regelung

Die staatlichen Lehrkräfte werden unter Fortgewährung der Leistungen des Freistaats Bayern aus dem inländischen Schuldienst beurlaubt.

Der jeweilige Arbeitgeber im Gastland gewährt in Einzelfällen zusätzlich ein ortsübliches Lehrergehalt oder bemüht sich, eine Wohnung, die dem dortigen Lebensstandard entspricht, zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln. Das Auswärtige Amt gewährt in der Regel eine pauschalisierte Umzugskostenvergütung.

Weitere Modalitäten (gebührenfreie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, abgaben- und gebührenfreie Einfuhr von Umzugsgut, Kraftfahrzeug etc.) werden gesondert geregelt.

Bewerbungen von Lehrkräften, die nicht im staatlichen Schuldienst tätig sind, können nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gewährleistet ist, dass der jeweilige Schulträger die im Zusammenhang mit der Entsendung anfallenden Kosten und Lasten vollständig übernimmt.

  1. 4. Verfahren

Interessierte Lehrkräfte richten ihre formlose Bewerbung bis spätestens 6. Dezember 2024 (Eingang im Staatsministerium) auf dem Dienstweg (d. h. bei Grundschulen und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt und die Regierung) an das

Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat VIII.6
80327 München.

Grundschul- und Mittelschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte sowie Lehrkräfte an beruflichen Schulen (mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen) senden bitte zusätzlich eine Kopie ihrer Bewerbung vorab an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat VIII.6. Die vorgesetzte Behörde gibt eine Stellungnahme zu der Bewerbung ab.

Das Bewerbungsschreiben sollte enthalten:

  • Wohnort, Alter, Familienstand,
  • Lehramt und Fächerbezeichnung,
  • Unterrichts- und Berufserfahrung in Deutsch als Fremd-, Mutter- oder Zweitsprache,
  • Erfahrungen in der Lehreraus- und -fortbildung,
  • Hinweise auf eine Tätigkeit im Ausland sowie
  • Ortswünsche und
  • Beweggründe für die Meldung.

Bei der Angabe potenzieller Einsatzländer erhöhen sich die Vermittlungschancen durch die Bereitschaft zur Flexibilität. Das Staatsministerium empfiehlt, mehrere Länder bzw. Ländergruppen (ggf. mit Angabe von Prioritäten) zu nennen.

Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden voraussichtlich im Juni 2025 in einem Seminar des Bundesverwaltungsamtes – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

Wie die Rückmeldungen gegenwärtiger sowie ehemaliger Landesprogrammlehrkräfte zeigen, stellen die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Gastländern eine große Herausforderung dar. Dafür erwartet die Landesprogrammlehrkräfte aufgrund der großen Lernbereitschaft und des hohen Motivationsgrades der Schülerinnen und Schüler ein pädagogisches Arbeitsfeld, in dem noch echte Pionierarbeit geleistet werden kann.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor