Ausbildung von Fachlehrkräften:
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den zweijährigen Ausbildungsgängen
Ernährung und Gestaltung für Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen;
Musik und Informationstechnik, Englisch und Informationstechnik,
Sport und Informationstechnik sowie Englisch und
Sport für Grund-, Mittel- und Förderschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 9. September 2024, Az. IV-BS7040.0/5/26
- 1. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet zum Schuljahr 2025/2026 erneut die zweijährigen Ausbildungen zur Fachlehrkraft an Grund-, Mittel-, Real- (nur für bestimmte Fächerkombinationen) und Förderschulen in den o. g. Fächerkombinationen an.
- 2. Für die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung in den Fächern Ernährung/Gestaltung (Ansbach, München und Bad Aibling) gelten folgende Grundsätze:
Erstes Jahr: fachliche Ausbildung im Zweitfach Ernährung bzw. Gestaltung (je nach beruflicher Vorbildung)
Zweites Jahr: pädagogisch-didaktische Ausbildung
-
3. Für die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung in den Fächern Musik/Informationstechnik bzw. Englisch/
Informationstechnik (Ansbach) und die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung in den Fächern Sport/Informationstechnik bzw. Englisch/ Informationstechnik oder Englisch/Sport (München) gilt Folgendes:
Erstes Jahr: fachliche Ausbildung im Zweitfach Informationstechnik bzw. Sport
Zweites Jahr: pädagogisch-didaktische Ausbildung
- 4. Zusätzlich kann für alle Fächerverbindungen im 2. Studienjahr die fachgebundene Hochschulreife erworben werden.
- 5. Mit erfolgreich abgelegter Erster Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften besteht die Möglichkeit, in einem einjährigen Lehrgang (Vollzeitunterricht) die zusätzliche Lehrbefähigung für das Fach Informationstechnik (Ansbach) oder Sport (München) zu erwerben.
- 6. Die Ausbildung richtet sich nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F I) vom 16. August 2022 (GVBl. S. 553, BayRS 2038-3-4-8-7-K) in der jeweils geltenden Fassung.
- 7. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung von Fachlehrkräften sind:
- der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
- entsprechende berufliche Erstausbildung,
- das Bestehen eines Eignungstests.
- 8. Die Bewerbungen für die Zulassung zur Ausbildung sind
- für die Ausbildung in München
an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung II –
Am Stadtpark 20
81243 München
Tel.: 089 1265-2599
E-Mail: muenchen@stif2.de
- für die Ausbildung in Bad Aibling
an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Außenstelle Abteilung II –
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 28
83043 Bad Aibling
Tel.: 08061 938841-742
E-Mail: bad-aibling@stif2.de
- für die Ausbildung in Ansbach
an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung III –
Schlesierstraße 26 + 28
91522 Ansbach
Tel.: 0981 97258-03
E-Mail: Abteilung3@Staatsinstitut.de
bis 14. Februar 2025 zu senden.
- 9. Es besteht eine grundsätzliche Förderfähigkeit der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) in der jeweils geltenden Fassung.
- 10. An die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung mit der Ersten Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften schließt sich der Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) an. Er dauert zwei Jahre und endet mit der Zweiten Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 39