2174-A
Änderung der Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze
sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 5. September 2024, Az. VI4/6865.01-1/99
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe vom 5. August 2019 (BayMBl. Nr. 323), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 483) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 8.3 Satz 4 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 12 Satz 2 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 26. September 2024 in Kraft.
Christian Schoppik
Ministerialdirektor