Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 439 vom 25.09.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

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Schulversuch „Proof – Prozessorganisation und Feedback
in der Leistungsfeststellung“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 11. September 2024, Az. VIII.3-BS4641.0/34/8

Auf Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen wird der Schulversuch „Proof – Prozessorganisation und Feedback in der Leistungsfeststellung“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingerichtet:

  1. 1. Inhalt und Ziele

1KI-gestützte Anwendungen erweitern die Möglichkeiten, den Leistungsstand von Schülerinnen und Schülern datengestützt zu analysieren, mit Feedback zu intervenieren und die Qualität von Lern- und Leistungsaufgaben zu analysieren. 2Im Schulversuch geht es darum, sowohl für die Formate von Leistungsnachweisen als auch für den Prozess der Leistungsfeststellung die Potenziale von digitalen Werkzeugen, v. a. von KI-gestützten Anwendungen, zu nutzen. 3Sie sollen eingesetzt werden, um im Sinne einer Vorkorrektur die Qualität der Bearbeitung zu beurteilen und Rückmeldungen zur sprachlichen und inhaltlichen Richtigkeit zu geben.

4Im Einzelnen dient der Einsatz von KI-Technologien dazu,

  • bei der Vor- und Nachbereitung von Leistungsnachweisen gezielt evidenzbasiert und personalisiert mit Feedback und Förderangeboten an Lerndefiziten zu arbeiten, um die Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern zu steigern,
  • die Kooperation von Lehrkräften bei der Durchführung sowie der Vor- und Nachbereitung von Leistungsnachweisen anzubahnen,
  • das Spektrum valider Formate für Leistungserhebungen zu vergrößern,
  • Erfahrungen mit digital durchgeführten Schulaufgaben zu sammeln,
  • Lehrkräfte durch eine Vorkorrektur von Routineaufgaben zu entlasten, um mehr Freiräume für pädagogische Interventionen zu schaffen.

5Zur Erreichung der genannten Ziele ist es notwendig, folgende Handlungsfelder zu bearbeiten:

  • Erweiterung möglicher valider Formate von Leistungsnachweisen,
  • Sammeln von Erfahrungen bei der Durchführung digitaler Formate,
  • Entwicklung von Konzepten und Lernsettings zur Integration von KI-Anwendungen in den Prozess der Leistungsfeststellung, z. B. hinsichtlich Fehleranalysen, Förderangeboten und der Nutzung von Feedback,
  • Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit Daten für evidenzbasierte Unterrichtsentwicklung,
  • Erprobung von Strategien zur lernförderlichen Nutzung von Feedback durch Schülerinnen und Schüler,
  • Identifikation von geeigneten KI-Werkzeugen für den Einsatz im Prozess der Leistungsfeststellung sowohl in der Vor- und Nachbereitung als auch für die Durchführung von Leistungsnachweisen,
  • Ermöglichung von Ko-Kreationsprozessen zur Identifikation passender Werkzeuge für bayerische Anforderungen,
  • Erarbeitung von zentral definierten Kriterien und Standards für die Auswahl und den Einsatz geeigneter Werkzeuge,
  • Identifikation relevanter rechtlicher Fragen.
  1. 2. Durchführung und Rahmen

1Der Schulversuch wird an den aufgeführten Modellschulen nach Genehmigung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt. 2Im Prozess der Umsetzung wird angestrebt, sich an geeigneter Stelle die Expertise von Fachdidaktikern sowie von Pädagogen und Psychologen im Sinne eines wissenschaftlichen Beirats einzuholen. 3Die Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben wird von einem Projektbeirat mit Vertreterinnen und Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus begleitet.

  1. 3. Laufzeit

Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2026/2027.

  1. 4. Modellschulen

1Folgende Schulen nehmen als Modellschulen am Schulversuch teil:

Schulart Schulnr. Reg.-
bez.
Schulname
1 MS 2993 Obb. Wilhelm-Conrad-Röntgen-Mittelschule Weilheim
2 MS 1250 Obb. Erich-Kästner-Mittelschule Höhenkirchen-Siegertsbrunn
3 MS 6691 Mfr. Karl-Dehm-Mittelschule Schwabach
4 MS 6523 Mfr. Mittelschule Erlangen Eichendorfschule
5 RS 0476 Obb. Staatliche Realschule Gauting
6 RS 0632 Obb. Staatliche Realschule Bruckmühl
7 RS 0493 Mfr. Staatliche Realschule Herzogenaurach
8 RS 0431 Schw. Staatliche Realschule Bobingen
9 GY 0303 Opf. Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth
10 GY 0390 Obb. Franz-Marc-Gymnasium Markt Schwaben
11 GY 0317 Ndb. Gymnasium Vilshofen
12 GY 0073 Mfr. Ohm-Gymnasium Erlangen
13 FOSBOS 0893 Ufr. Friedrich-Fischer-Schule Schweinfurt,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
14 FOSBOS 1194 Obb. Berufliche Oberschule Haar,
Staatliche Fachoberschule
15 FOSBOS 0876 Schw. Berufliche Oberschule Memmingen,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
16 FOSBOS 0896 Opf. Gustav-von-Schlör-Schule Weiden i.d.Opf.,
Staatliche Fachoberschule und Berufsschule

2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.

3Die teilnehmenden Modellschulen erhalten ab dem Schuljahr 2024/2025 fünf Anrechnungsstunden je Schule für die Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben.

  1. 5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor