220-WK
Änderung der Bekanntmachung über die Richtlinien für die Gewährung
eines fiktiven Unternehmerlohns zur Sicherung des Lebensunterhalts
der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) betroffenen soloselbstständigen
Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörigen kulturnaher Berufe
(Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler
sowie Angehörige kulturnaher Berufe)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 12. Januar 2024, Az. K.1-K1206.0/3
- 1. Nr. 9.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns zur Sicherung des Lebensunterhalts der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) betroffenen soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörigen kulturnaher Berufe (Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe) vom 8. März 2023 (BayMBl. Nr. 127) wird wie folgt geändert:
In Satz 3 wird das Wort „März“ durch das Wort „Dezember“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.
Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor