7912.4-U
Änderung der Regelung zum finanziellen Ausgleich von
durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden
(Ausgleichsregelung Große Beutegreifer)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 30. Juli 2024, Az. 67b-U8644.11-2020/2-90
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Regelung zum finanziellen Ausgleich von durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden (Ausgleichsregelung Große Beutegreifer) vom 10. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 781), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 25. April 2024 (BayMBl. Nr. 220) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Anlage „Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs“ wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage neu gefasst.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2024 in Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor