3121.1-J
Neufassung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 17. September 2024, Az. 4214 - II - 3481/1990
- 1. Die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz (RiJGG), die die Landesjustizverwaltungen vereinbart haben, wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 in Kraft und gilt unbefristet. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Neufassung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz vom 21. Juni 1994 (JMBl. 1994 S. 88) außer Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor