Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 459 vom 02.10.2024

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

310-J
  • Rechtspflege
  • Verfahren vor den ordentlichen Gerichten
  • Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckung

310-J

Änderung der Bekanntmachung über die Elektronische Aktenführung
bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 17. September 2024, Az. D1 - 1500 - I - 15571/2023

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften vom 2. März 2020 (BayMBl. Nr. 119), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 24. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 365) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Der Nr. 1.3 wird folgende Nr. 1.3.4 angefügt:
„1.3.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.“
1.2
Der Nr. 1.4 wird folgende Nr. 1.4.7 angefügt:
„1.4.7
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem Verschollenheitsgesetz (VerschG) ab dem 7. Oktober 2024.“
1.3
Der Nr. 1.7 wird folgende Nr. 1.7.5 angefügt:
„1.7.5
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.“
1.4
Der Nr. 1.8 wird folgende Nr. 1.8.4 angefügt:
„1.8.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.“
1.5
Der Nr. 1.9 wird folgende Nr. 1.9.6 angefügt:
„1.9.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.“
1.6
Der Nr. 1.10 wird folgende Nr. 1.10.6 angefügt:
„1.10.6
In Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.“
1.7
Der Nr. 1.11 wird folgende Nr. 1.11.4 angefügt:
„1.11.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.“
1.8
Der Nr. 1.15 wird folgende Nr. 1.15.4 angefügt:
„1.15.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.“
1.9
Der Nr. 1.16 werden folgende Nrn. 1.16.6 bis 1.16.9 angefügt:
„1.16.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, in Verfahren nach dem VerschG und in Aufgebotsverfahren ab dem 7. Oktober 2024.
1.16.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.16.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung der Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.16.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 2. Dezember 2024.“
1.10
Der Nr. 1.18 wird folgende Nr. 1.18.5 angefügt:
„1.18.5
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.“
1.11
Der Nr. 1.20 wird folgende Nr. 1.20.5 angefügt:
„1.20.5
In Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.“
1.12
Der Nr. 1.22 wird folgende Nr. 1.22.4 angefügt:
„1.22.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.“
1.13
Der Nr. 1.23 wird folgende Nr. 1.23.4 angefügt:
„1.23.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.“
1.14
Der Nr. 1.24 wird folgende Nr. 1.24.4 angefügt:
„1.24.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.“
1.15
Der Nr. 1.28 wird folgende Nr. 1.28.6 angefügt:
„1.28.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, in Verfahren nach dem VerschG und in Aufgebotsverfahren ab dem 21. Oktober 2024.“
1.16
In Nr. 1.29.1 wird die Angabe „Verschollenheitsgesetz (VerschG)“ durch die Angabe „VerschG“ ersetzt.
1.17
Der Nr. 1.30 werden folgende Nrn. 1.30.4 bis 1.30.7 angefügt:
„1.30.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.30.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.30.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.30.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 2. Dezember 2024.“
1.18
Der Nr. 1.31 werden folgende Nrn. 1.31.4 bis 1.31.7 angefügt:
„1.31.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.31.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.31.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.31.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 2. Dezember 2024.“
1.19
Der Nr. 1.32 werden folgende Nrn. 1.32.6 bis 1.32.9 angefügt:
„1.32.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 21. Oktober 2024.
1.32.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.32.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.32.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 4. November 2024.“
1.20
Der Nr. 1.33 werden folgende Nrn. 1.33.4 bis 1.33.7 angefügt:
„1.33.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, in Verfahren nach dem VerschG und in Aufgebotsverfahren ab dem 21. Oktober 2024.
1.33.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.33.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.33.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 4. November 2024.“
1.21
Der Nr. 1.34 werden folgende Nrn. 1.34.6 bis 1.34.8 angefügt:
„1.34.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.34.7
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.34.8
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 18. November 2024.“
1.22
Der Nr. 1.35 werden folgende Nrn. 1.35.4 bis 1.35.6 angefügt:
„1.35.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.35.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.35.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 18. November 2024.“
1.23
Der Nr. 1.36 werden folgende Nrn. 1.36.4 bis 1.36.6 angefügt:
„1.36.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.36.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.36.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 18. November 2024.“
1.24
In Nr. 1.39.4 werden die Wörter „in Verfahren nach dem 8. Buch (Verfahren in Aufgebotssachen), Abschnitt 4 (Aufgebot von Nachlassgläubigern) des FamFG sowie“ gestrichen.
1.25
Der Nr. 1.41 werden folgende Nrn. 1.41.7 bis 1.41.9 angefügt:
„1.41.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.41.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.41.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 4. November 2024.“
1.26
Der Nr. 1.42 werden folgende Nrn. 1.42.4 bis 1.42.6 angefügt:
„1.42.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.42.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.42.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 4. November 2024.“
1.27
Der Nr. 1.51 wird folgende Nr. 1.51.4 angefügt:
„1.51.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.“
1.28
Der Nr. 1.54 werden folgende Nrn. 1.54.6 bis 1.54.9 angefügt:
„1.54.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 21. Oktober 2024.
1.54.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.54.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.54.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 4. November 2024.“
1.29
Der Nr. 1.56 werden folgende Nrn. 1.56.6 bis 1.56.9 angefügt:
„1.56.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 21. Oktober 2024.
1.56.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.56.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.56.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 4. November 2024.“
1.30
Der Nr. 1.57 wird folgende Nr. 1.57.4 angefügt:
„1.57.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.“
1.31
Der Nr. 1.59 wird folgende Nr. 1.59.4 angefügt:
„1.59.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, in Verfahren nach dem VerschG und in Aufgebotsverfahren ab dem 7. Oktober 2024.“
1.32
Der Nr. 1.62 wird folgende Nr. 1.62.4 angefügt:
„1.62.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 21. Oktober 2024.“
1.33
Der Nr. 1.63 werden folgende Nrn. 1.63.6 bis 1.63.9 angefügt:
„1.63.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.63.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.63.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.63.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 18. November 2024.“
1.34
Der Nr. 1.64 werden folgende Nrn. 1.64.4 bis 1.64.7 angefügt:
„1.64.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.64.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.64.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.64.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 16. Dezember 2024.“
1.35
Der Nr. 1.65 werden folgende Nrn. 1.65.4 bis 1.65.7 angefügt:
„1.65.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.65.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.65.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.65.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 16. Dezember 2024.“
1.36
Der Nr. 1.67 wird folgende Nr. 1.67.6 angefügt:
„1.67.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.“
1.37
Der Nr. 1.71 wird folgende Nr. 1.71.7 angefügt:
„1.71.7
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.“
1.38
Der Nr. 1.72 wird folgende Nr. 1.72.4 angefügt:
„1.72.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 21. Oktober 2024.“
1.39
Der Nr. 1.73 wird folgende Nr. 1.73.6 angefügt:
„1.73.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, in Verfahren nach dem VerschG und in Aufgebotsverfahren ab dem 21. Oktober 2024.“
1.40
Der Nr. 1.74 werden folgende Nrn. 1.74.4 bis 1.74.7 angefügt:
„1.74.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.74.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.74.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.74.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 18. November 2024.“
1.41
Der Nr. 1.75 werden folgende Nrn. 1.75.7 bis 1.75.10 angefügt:
„1.75.7
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.75.8
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.75.9
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.75.10
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 16. Dezember 2024.“
1.42
Der Nr. 1.76 werden folgende Nrn. 1.76.4 bis 1.76.7 angefügt:
„1.76.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, in Verfahren nach dem VerschG und in Aufgebotsverfahren ab dem 21. Oktober 2024.
1.76.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.76.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.76.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 16. Dezember 2024.“
1.43
Der Nr. 1.77 wird folgende Nr. 1.77.7 angefügt:
„1.77.7
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 21. Oktober 2024.“
1.44
Der Nr. 1.78 wird folgende Nr. 1.78.4 angefügt:
„1.78.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.“
1.45
Der Nr. 1.79 werden folgende Nrn. 1.79.6 bis 1.79.9 angefügt:
„1.79.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 21. Oktober 2024.
1.79.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.79.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.79.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 16. Dezember 2024.“
1.46
Der Nr. 1.80 werden folgende Nrn. 1.80.4 bis 1.80.7 angefügt:
„1.80.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.80.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.80.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.80.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 2. Dezember 2024.“
1.47
Der Nr. 1.81 werden folgende Nrn. 1.81.7 bis 1.81.10 angefügt:
„1.81.7
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, in Verfahren nach dem VerschG und in Aufgebotsverfahren ab dem 7. Oktober 2024.
1.81.8
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.81.9
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.81.10
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 2. Dezember 2024.“
1.48
Der Nr. 1.86 wird folgende Nr. 1.86.4 angefügt:
„1.86.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.“
1.49
Der Nr. 1.87 wird folgende Nr. 1.87.4 angefügt:
„1.87.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.“
1.50
Der Nr. 1.88 wird folgende Nr. 1.88.4 angefügt:
„1.88.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.“
1.51
Der Nr. 1.89 wird folgende Nr. 1.89.4 angefügt:
„1.89.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.“
1.52
Der Nr. 1.90 wird folgende Nr. 1.90.6 angefügt:
„1.90.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.“
1.53
Der Nr. 1.92 wird folgende Nr. 1.92.6 angefügt:
„1.92.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.“
1.54
Der Nr. 1 werden folgende Nrn. 1.102 bis 1.110 angefügt:
„1.102
Staatsanwaltschaft Amberg
1.102.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 4. November 2024.
1.102.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 4. November 2024.
1.103
Staatsanwaltschaft Ansbach
1.103.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 4. November 2024.
1.103.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 4. November 2024.
1.104
Staatsanwaltschaft Bayreuth
1.104.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 4. November 2024.
1.104.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 4. November 2024.
1.105
Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
1.105.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 18. November 2024.
1.105.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 18. November 2024.
1.106
Staatsanwaltschaft Coburg
1.106.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 18. November 2024.
1.106.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 18. November 2024.
1.107
Staatsanwaltschaft Ingolstadt
1.107.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.107.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 2. Dezember 2024.
1.108
Staatsanwaltschaft Passau
1.108.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.108.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 2. Dezember 2024.
1.109
Staatsanwaltschaft Schweinfurt
1.109.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.109.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 16. Dezember 2024.
1.110
Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf.
1.110.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.110.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 16. Dezember 2024.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 7. Oktober 2024 in Kraft.

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor