Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 461 vom 02.10.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Sonstige Bekanntmachung

Landesentwicklungsprogramm Salzburg

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Salzburg;
Einbeziehung der Öffentlichkeit

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 20. September 2024, Az. 73-8571/44

Die Salzburger Landesregierung hat eine Änderung des Landesentwicklungsprogramms Salzburg beschlossen und zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freigegeben. Gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird der Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Salzburg in der Zeit vom 3. Oktober 2024 bis 2. November 2024 während der Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Regierung von Oberbayern – höhere Landesplanungsbehörde – Maximilianstraße 39, 80538 München, Zimmer 5418 ausgelegt.

Auch ist der Planentwurf im genannten Zeitraum über die Internetseite der Landesentwicklung Bayern (Landesentwicklungsprogramm – Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (bayern.de)) abrufbar.

Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Prinzregentenstraße 28, 80538 München) bis zum 2. November 2024. Die Äußerung kann auch elektronisch erfolgen (E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de). Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Dr. Sabine Jarothe

Ministerialdirektorin