Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 20. September 2024, Az. VIII.6-BP4042.0/254/2
Folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
Deutsch-Norwegische Schule Oslo, Norwegen
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. August 2025 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 15. November 2024 |
Die Deutsch-Norwegische Schule Oslo ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 393
Deutsches Sprachdiplom der KMK (DSD I)
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Anerkannte binationale Abschlüsse für Hochschulreife
Deutsches Internationales Abitur
Anforderungsprofil:
- Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
- BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
- Leitungserfahrung sowie Erfahrungen im Auslandsschulwesen sind erwünscht.
- Gute Englischkenntnisse sind erwünscht.
- Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zulässig.
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betont, dass alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – begrüßt werden.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungsstellen/
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, das Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Nur fristgerecht eingehende
Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die Bewerbung ist zusätzlich fristgerecht auf dem Dienstweg über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VIII.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen nur dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor