Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 467 vom 09.10.2024

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Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

1142-B
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Staatliche Organisationen
  • Verkündungswesen, Sammlung des Landesrechts, Verwaltungsvereinfachung
  • Verwaltungsvereinfachung, Verwaltungsreform, Vorschlagswesen

1142-B

Aufhebung von Verwaltungsvorschriften

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 11. September 2024, Az. Z5-4090-5-39

1.
Es werden folgende Verwaltungsvorschriften aufgehoben
1.1
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei staatlichen Hochbaumaßnahmen; Arbeitshilfe vom 23. Dezember 2002,
1.2
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen, der Blitzschutz- und Antennenanlagen in staatseigenen und vom Staat gemieteten und gepachteten Gebäuden und Anlagen vom 29. November 2007,
1.3
Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien) vom 26. März 2018,
1.4
Verwendung von Holz bei öffentlichen Bauten vom 10. Januar 1985,
1.5
Verwendung von Holz bei öffentlichen Bauten vom 22. August 1988,
1.6
Verzicht auf die Verwendung tropischer Hölzer bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand vom 29. Dezember 1988,
1.7
Holz einheimischer Bauten als umweltfreundlicher Baustoff vom 6. Dezember 1991,
1.8
Einführung neuer Vertragsunterlagen; Fortschreibung VHF Bayern; Vergabe Freiberuflicher Leistungen im Bereich der Staatsbauverwaltung und der Wasserwirtschaftsverwaltung des Freistaates Bayern vom 21. April 2015,
1.9
Vierte und fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vom 25. Mai 2012,
1.10
Vollzug der Gebührenordnung für Prüfämter und Prüfingenieure (GebOP) bzw. der SachverständigenverordnungBau (SVBau); Gebühren bzw. Honorare für die Prüfung eingeschossiger systematisierter Hallenkonstruktionen (Sonderbauten und Vorhaben mittlerer Schwierigkeit), die nicht oder nur zum vorübergehenden Aufenthalt einzelner Personen bestimmt sind vom 30. November 2005,
1.11
Vollzug der Gebührenordnung für Prüfämter und Prüfingenieure (GebOP) bzw. der SachverständigenverordnungBau (SVBau); Gebühren bzw. Honorare für die Prüfung von Elementplänen des Fertigteilbaus sowie Werkstattzeichnungen des Metall- und Ingenieurholzbaus vom 30. November 2005,
1.12
Genehmigung der „Richtlinien des Landesverbandes bayerischer Kleingärtner e. V. für die Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen nach § 11 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) – Bewertungsrichtlinien Neufassung Oktober 2000“ vom 23. Oktober 2000 (AllMBl. 2000, S. 728),
1.13
Vollzug des Wohngeldgesetzes (WoGG) vom 12. März 2010,
1.14
Wohngeld; Vollzugshinweise vom 24. Mai 2002,
1.15
Wohngeld vom 16. Juli 2003,
1.16
Vollzug des Wohngeldgesetzes (WoGG) vom 30. Dezember 2004,
1.17
Vollzug des Wohngeldgesetzes (WoGG) vom 27. Juli 2005,
1.18
Vollzug des Wohngeldgesetzes (WoGG) vom 10. Mai 2007,
1.19
Technische Lieferbedingungen für Streustoffe des Straßenwinterdienstes, Ausgabe 2003 (TL Streu) vom 5. Juni 2003 (AllMBl. 2003, S. 217),
1.20
Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe 2014 Fortschreibung, Stand 11/2020 vom 10. März 2021,
1.21
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2004 Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen Erlaubnisverfahren für Schwertransporte; - Nachrechnen von Brücken vom 10. August 2004,
1.22
Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen (RAB-ING), Ausgabe 2016, Einführungshinweise vom 26. Oktober 2016,
1.23
Vertragsangelegenheiten im Straßen- und Brückenbau; Überwachung der Gewährleistungsfristen vom 17. August 1982 (MABl. 1982, S. 521),
1.24
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90 vom 6. Juni 2006 (AllMBl. 2006, S. 207),
1.25
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ZTV-Lsw 06) vom 28. Februar 2007 (AllMBl. 2007, S. 209),
1.26
Empfehlungen für die Gestaltung von Lärmschutzanlagen an Straßen – Ausgabe 2005 vom 20. März 2006 (AllMBl. 2006, S. 145),
1.27
Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen, Ausgabe 2006, TL Pflaster-StB 06 vom 11. Dezember 2006 (AllMBl. 2006, S. 698),
1.28
Leistungsbeschreibung für den Straßen- und Brückenbau in Bayern (LB StB-By 07) vom 6. Februar 2007 (AllMBl. 2007, S. 154),
1.29
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Verwertung von Asphaltgranulat im Straßenbau in Bayern, ZTV VAG-StB 02 und Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, RuVA-StB 01 vom 16. August 2005 (AllMBl. 2005, S. 300),
1.30
Jahresausschreibungen (Jahresverträge/Rahmenverträge) vom 31. März 1999,
1.31
Neue Norm DIN EN 12591, Anforderungen an Straßenbaubitumen; Erweiterte Kontrollprüfungen vom 20. Februar 2001,
1.32
Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), DIN EN 12368 „Signalleuchten“ und DIN 67527 vom 1. August 2003,
1.33
Vergütung für Vorträge bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Staatsbauverwaltung; Anhebung der Vergütung für Referenten aus dem öffentlichen Dienst vom 7. Januar 2002,
1.34
Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen (OrgBauV); Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Straßenbau nach § 4 Abs. 2 OrgBauV auf die Autobahndirektion Südbayern vom 22. Juli 2010,
1.35
Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen (OrgBauV); Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Straßenbau nach § 4 Abs. 2 OrgBauV auf das Staatliche Bauamt Traunstein vom 16. Januar 2012,
1.36
Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen (OrgBauV); Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Straßenbau nach § 4 Abs. 2 OrgBauV auf die Autobahndirektion Südbayern vom 31. Januar 2006,
1.37
Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen (OrgBauV); Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Straßenbau nach § 4 Abs. 2 OrgBauV auf das Staatliche Bauamt Bamberg vom 31. Januar 2006,
1.38
Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen (OrgBauV); Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Straßenbau nach § 4 Abs. 2 OrgBauV auf das Staatliche Bauamt Schweinfurt vom 31. Januar 2006,
1.39
Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen (OrgBauV); Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Straßenbau nach § 4 Abs. 2 OrgBauV auf das Staatliche Bauamt Traunstein vom 31. Januar 2006,
1.40
Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen (OrgBauV); Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Straßenbau nach § 4 Abs. 2 OrgBauV auf das Staatliche Bauamt Bamberg vom 14. März 2007,
1.41
Umbenennung der Dienststelle Bauleitung Maisach der Autobahndirektion Südbayern in Dienststelle München der Autobahndirektion Südbayern vom 30. April 2007,
1.42
Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen (OrgBauV); Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Straßenbau nach § 4 Abs. 2 OrgBauV auf das Staatliche Bauamt Passau vom 13. Oktober 2009,
1.43
Verordnung über die Organisation der staatlichen Behörden für das Bau- und Wohnungswesen (OrgBauWoV); Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Straßenbau nach § 4 Abs. 2 OrgBauWoV auf die Autobahndirektion Südbayern vom 10. September 2015,
1.44
Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen (OrgBauWoV); Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Straßenbau nach § 4 Abs. 2 OrgBauWoV auf das Staatliche Bauamt Landshut vom 27. Mai 2016,
1.45
Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen (OrgBauV); Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Hochbau nach § 4 Abs. 2 OrgBauV auf das Staatliche Bauamt Passau vom 9. April 2014,
1.46
Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen (OrgBauV); Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Straßenbau nach § 4 Abs. 2 OrgBauV auf die Autobahndirektion Südbayern vom 16. Mai 2011,
1.47
Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen (OrgBauV); Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Straßenbau nach § 4 Abs. 2 OrgBauV auf das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach vom 31. Januar 2006,
1.48
Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bau- und Wohnungswesen (OrgBauWoV); Rückübertragung von Aufgaben des Betriebs und der Erhaltung der Bundesstraße 8 von der Autobahndirektion Nordbayern auf das Staatliche Bauamt Nürnberg vom 21. Dezember 2018,
1.49
Feststellung und Anordnung von Zahlungen bei der Durchführung von Bauaufgaben vom 18. September 2002 (AllMBl. 2002, S. 919),
1.50
Aktualisierung der ADV-Richtlinien von 1994; IuK-Rahmenrichtlinien der Staatsbauverwaltung vom 16. August 2001.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft.

Dr. Thomas Gruber

Ministerialdirektor