Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 47 vom 31.01.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter, Weitere Ständige
Vertreter und Außenstellenleiter an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. Januar 2024, Az. VI.7-BP9001.1/102/8

1.Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) ist mit Wirkung vom 1. August 2024 an folgender Schule zu besetzen:

Staatliches Berufliches Schulzentrum Rosenheim mit Staatlicher Berufsschule I und Staatlicher Fachschule für Holztechnik

Die Staatliche Berufsschule I Rosenheim führt Klassen in den Berufsfeldern Agrarwirtschaft, Elektrotechnik, Ernährung und Versorgung, Farbtechnik und Raumgestaltung, Holztechnik, Körperpflege sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 1 498 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule für Holztechnik wurde von 146 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

2.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 24. Februar 2024 an folgenden Schulen zu besetzen:

2.1
Berufliche Oberschule Bayreuth, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Fachoberschule Bayreuth mit den Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Gesundheit, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 603 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 80 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

2.2
Staatliche Wirtschaftsschule Freising

Die Staatliche Wirtschaftsschule Freising besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 393 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

3.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2024 an folgenden Schulen zu besetzen:

3.1
Staatliches Berufliches Schulzentrum Altötting mit Staatlicher Berufsschule, Staatlichen Fachschulen (Technikerschulen) für Elektrotechnik sowie für Umweltschutztechnik und regenerative Energien sowie Staatlicher Wirtschaftsschule Burgkirchen

Die Staatliche Berufsschule Altötting führt Klassen in den Berufsfeldern Bautechnik, Chemie, Physik und Biologie, Elektrotechnik, Ernährung und Versorgung, Körperpflege, Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 2 195 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik wurde von 39 und die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien von 64 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Wirtschaftsschule Burgkirchen besuchten 68 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

3.2
Staatliches Berufliches Schulzentrum Coburg I mit Staatlicher Berufsschule I, Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege, Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik sowie Beruflicher Oberschule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Berufsschule I Coburg führt Klassen in den Berufsfeldern Agrarwirtschaft, Bautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Holztechnik, Körperpflege, Metalltechnik sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 1 328 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 18 sowie die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege von 45 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik besuchten 35 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von insgesamt 434 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten 63 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

4.Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2024 an folgender Schule zu besetzen:

Staatliches Berufliches Schulzentrum Marktredwitz-Wunsiedel mit Staatlicher Berufsschule, Staatlicher Wirtschaftsschule Wunsiedel sowie Beruflicher Oberschule Marktredwitz, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel führt Klassen in den Berufsfeldern Elektrotechnik, Ernährung und Versorgung, Fahrzeugtechnik, Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 816 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule Wunsiedel wurde von 118 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachoberschule Marktredwitz mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten insgesamt 282 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

5.Die Stelle des Außenstellenleiters/der Außenstellenleiterin (m/w/d) ist mit Wirkung vom 1. August 2024 an folgenden Schulen zu besetzen:

5.1
Staatliche Berufsschulen Straubing I und III, Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege, Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik sowie Staatliche Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege Mitterfels

Die Staatliche Berufsschule I Straubing führt Klassen in den Berufsfeldern Bautechnik, Elektrotechnik, Ernährung und Versorgung, Fahrzeugtechnik, Körperpflege, Metalltechnik sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 1 615 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsschule III Straubing führt Klassen in den Berufsfeldern Agrarwirtschaft und Mono. Diese wurden von insgesamt 236 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege besuchten 23 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik wurde von 44 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Mitterfels besuchten 38 sowie die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Mitterfels 83 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Der Einsatz erfolgt an der Außenstelle in Bogen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

5.2
Staatliches Berufliches Schulzentrum Günzburg mit Staatlicher Berufsschule sowie Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege sowie für Sozialpflege Krumbach

Die Staatliche Berufsschule Günzburg führt Klassen in den Berufsfeldern Bautechnik, Fahrzeugtechnik, Körperpflege, Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 1 531 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Krumbach wurde von 21, die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Krumbach von 59 sowie die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Krumbach von 28 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Der Einsatz erfolgt an der Außenstelle in Krumbach.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

Für die Stellen an Beruflichen Oberschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Beruflichen Oberschulen nachweisen. Für die Stellen an Wirtschaftsschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Wirtschaftsschulen nachweisen.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nehmen bzw. wohnhaft sind.

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen, bei sonstigen Bewerbern oder Bewerberinnen dem Führungsverhalten. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen dem Führungsverhalten beigemessen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

Bewerbungen sind unter Angabe der privaten Adresse spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt bei der Schulleitung des Bewerbers/der Bewerberin einzureichen. Den Bewerbungen sind eine tabellarische Darstellung des beruflichen Werdegangs, Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. 2007 I S. 7)), der Nachweis eines aktuellen Betriebspraktikums (vgl. KMS vom 9. September 2019, Az. VI.7-BP9010.1-7b.78 770) und eine Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung (bitte ohne Bewerbungsmappe, Kunststoffhefter oder Heftklammern) beizulegen. Die Schulleitung leitet die Bewerbung über die für sie zuständige Regierung bzw. bei Beruflichen Oberschulen über die für sie zuständige MB-Dienststelle dem Staatsministerium zu.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

a)
von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die für sie zuständige Regierung bzw. MB-Dienststelle weiterleitet (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte und die Beförderung oder Betrauung mit der Funktion länger als zwölf Monate zurückliegt.),
b)
von der für die Schule des Bewerbers/der Bewerberin zuständigen Regierung bzw. MB-Dienststelle; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen beim Staatsministerium vorzulegen. Es ist ggf. eine Zweitschrift der Stellungnahme der Regierung bzw. MB-Dienststelle, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, zur Kenntnis zuzuleiten.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt.

Stefan Graf

Ministerialdirektor