Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 470 vom 09.10.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 139EB36B4D220E9141B2666D66468789CDBC89702CB63A8342240B5EBF519C49

Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

2230.1.3-K

Schulversuch QmBO – Qualitätsmanagement Berufliche Orientierung an
weiterführenden Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. September 2024, Az. VIII.3-BS4305.15/268/17

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulversuch „QmBO – Qualitätsmanagement Berufliche Orientierung an weiterführenden Schulen“ nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

  1. 1. Ausgangslage

1Die Berufliche Orientierung (BO) ist als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel an allen weiterführenden Schulen fest im LehrplanPLUS verankert. 2An allen Schularten sind Lehrkräfte im Einsatz, die gemeinsam mit der Schulleitung in besonderem Maße für die BO verantwortlich sind. 3In Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit, den Verbänden, Kammern oder Bildungsträgern existiert ein großes Angebot für Schulen innerhalb der BO, das durch regionale Maßnahmen aus den Netzwerken SCHULEWIRTSCHAFT noch weiter ergänzt wird. 4Häufig fehlen den hauptverantwortlichen Lehrkräften sowie Schulleitungen die zeitlichen Ressourcen zur Prüfung der vielfältigen Angebote. 5Gleichzeitig existiert eine Vielzahl an Good-Practice-Beispielen innerhalb der BO von ausgezeichneten Berufswahl-SIEGEL-Schulen, die großflächiger multipliziert werden sollen.

  1. 2. Ziele und Inhalte

1Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen des Schulversuchs Möglichkeiten erprobt werden, die eine Verbesserung der Qualität der schulinternen BO-Angebote bewirken und die BO im Schulentwicklungsprozess noch stärker etablieren. 2Dazu werden schulartspezifische Konzepte entwickelt, die unter der Berücksichtigung von Good-Practice-Beispielen folgende Handlungsfelder aufgreifen:

  • Weiterentwicklung der Qualitätsstandards des Leitfadens zum Qualitätsmanagement in der BO sowie der Materialien zur internen Evaluation für die verschiedenen Schularten
  • (Weiter-)Entwicklung regionaler Kooperationsformate (schulartübergreifend und mit externen Partnern) für Schulen
  • Entwicklung von schulartspezifischen Konzepten zur Implementierung der BO in der mittel- und langfristigen Schulentwicklung (ggfs. Hinführung zum Berufswahl-SIEGEL)
  • Erarbeitung von Fortbildungsangeboten für hauptverantwortliche Lehrkräfte (Coaching, Schulentwicklung, Elternarbeit) und Berufsberatung
  • Erprobung innovativer digitaler Angebote innerhalb der BO
  • (Weiter-)Entwicklung und Erprobung von inhaltlichen und strukturellen Verankerungs- und Unterstützungsmöglichkeiten des Qualitätsmanagements in der BO durch die Schulaufsicht.
  1. 3. Laufzeit

Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.

  1. 4. Modellschulen

1Folgende Modellschulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:

Nr. Schule Schul-Nr. Schulaufsichtsbezirk
1 Hans-Schöbel-Schule Würzburg 7239 Regierung von Unterfranken
2 Heinrich-Sinz-Schule Ichenhausen 8014 Regierung von Schwaben
3 Herzog-Otto-Mittelschule Lichtenfels 5853 Regierung von Oberfranken
4 Markus-Gottwalt-Mittelschule Eschenbach 4729 Regierung der Oberpfalz
5 Mittelschule Nürnberg Scharrerschule 6634 Regierung von Mittelfranken
6 Josef-Zerhoch-Mittelschule Peißenberg 2975 Regierung von Oberbayern
7 Mittelschule Grafenwöhr 4736 Regierung der Oberpfalz
8 Staatliche Wirtschaftsschule Deggendorf 3090 Regierung von Niederbayern
9 Private Wirtschaftsschule Krauß 7097 Regierung von Unterfranken
10 Wirtschaftsschule Nürnberg 6124,
6354
Regierung von Mittelfranken
11 Veit-Höser-Gymnasium Bogen 0356 MB-Dienststelle für die Gymnasien in Niederbayern
12 Paul-Klee-Gymnasium Gersthofen 0370 MB-Dienststelle für die Gymnasien in Schwaben
13 Ostendorfer-Gymnasium Neumarkt 0375 MB-Dienststelle für die Gymnasien in der Oberpfalz
14 Gymnasium Carolinum Ansbach 0010 MB-Dienststelle für die Gymnasien in Mittelfranken
15 Friedrich-Dessauer-Gymnasium Aschaffenburg 0014 MB-Dienststelle für die Gymnasien in Unterfranken
16 Anton-Jaumann-Realschule Wemding 0670 MB-Dienststelle für die Realschulen in Schwaben
17 Dr.- Auguste-Kirchner-Realschule Haßfurt 0487 MB-Dienststelle für die Realschulen in Unterfranken
18 Dominik-Brunner-Realschule Poing 0527 MB-Dienststelle für die Realschulen in Oberbayern-Ost
19 Orlando-di-Lasso-Realschule Maisach 0723 MB-Dienststelle für die Realschulen in Oberbayern-West
20 Realschule an der Salzstraße Kempten 0509 MB-Dienststelle für die Realschulen in Schwaben
21 Staatliche FOS Neu-Ulm 0883 MB-Dienststelle Westbayern
22 Staatliche FOS Erding 0924 MB-Dienststelle Ostbayern
23 Adalbert-Raps-Schule staatl. FOS Kulmbach 0900 MB-Dienststelle Nordbayern

2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.

3Die teilnehmenden staatlichen Modellschulen erhalten ab dem Schuljahr 2024/2025 je eine Anrechnungsstunde für die Entwicklungsarbeit.

  1. 5. Durchführung und Rahmen

1Der Schulversuch „QmBO – Qualitätsmanagement Berufliche Orientierung an weiterführenden Schulen“ wird in Zusammenarbeit des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) durchgeführt. 2Zusätzlich wird ein Projektbeirat eingerichtet, der sich aus Vertretungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, der Wirtschaft, Hochschulen und Bildungsträgern zusammensetzt.

  1. 6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor