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Änderung der Bekanntmachung über die Zulassung zur
Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer
öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege – Prüfung zum
Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 25. September 2024, Az. VII.5-BS9500.0-3/28/1
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse vom 23. Juli 2013 (KWMBI. S. 275), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 25. Oktober 2023 (BayMBl. Nr. 540) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1 Satz 2 wird die Angabe „(Nr. 2)“ durch die Angabe „(siehe Nr. 2)“ und die Angabe „(Nr. 3)“ durch die Angabe „(siehe Nr. 3)“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In der Überschrift wird die Angabe „2023/2024“ durch die Angabe „2024/2025“ ersetzt.
- 1.2.2
- In Satz 1 werden die Angabe „Kinderpflege 2024“ durch die Angabe „Kinderpflege 2025“ und die Wörter „Dienstag, 5. März 2024“ durch die Wörter „Dienstag, 11. März 2025“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 25. September 2024 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor