2030-K
Änderung der Bekanntmachung über die Zuständigkeitsregelungen
für den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
(ZustAN-KM)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 26. September 2024, Az. II.5-M1413/6
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Zuständigkeitsregelungen für den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (ZustAN-KM) vom 5. Februar 2019 (BayMBl. Nr. 70), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 12. August 2022 (BayMBl. Nr. 494) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.1 wird die Angabe „1.1.2.8. und“ gestrichen und die Angabe „1.12“ durch die Angabe „1.11“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 1.2 wird die Angabe „(Nr. 1.1.2.8)“ gestrichen.
- 1.3
- Nr. 1.3 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Satz 2 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1.1
- Nach der Klammer werden die Wörter „im Rahmen der Einstellung oder Entfristung“ eingefügt.
- 1.3.1.2
- Nach den Wörtern „mit Lehrkräften“ werden die Wörter „oder Werkstattausbildern“ eingefügt.
- 1.3.1.3
- Die Wörter „sowie der Abschluss von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen mit Werkstattausbildern“ werden gestrichen.
- 1.3.2
- In Satz 3 werden nach den Wörtern „Unterricht und Kultus“ die Wörter „bei Lehrkräften“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2024 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor