Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 479 vom 16.10.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2030-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)

2030-K

Änderung der Bekanntmachung über die Zuständigkeitsregelungen
für den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
(ZustAN-KM)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 26. September 2024, Az. II.5-M1413/6

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Zuständigkeitsregelungen für den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (ZustAN-KM) vom 5. Februar 2019 (BayMBl. Nr. 70), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 12. August 2022 (BayMBl. Nr. 494) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.1 wird die Angabe „1.1.2.8. und“ gestrichen und die Angabe „1.12“ durch die Angabe „1.11“ ersetzt.
1.2
In Nr. 1.2 wird die Angabe „(Nr. 1.1.2.8)“ gestrichen.
1.3
Nr. 1.3 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Satz 2 wird wie folgt geändert:
1.3.1.1
Nach der Klammer werden die Wörter „im Rahmen der Einstellung oder Entfristung“ eingefügt.
1.3.1.2
Nach den Wörtern „mit Lehrkräften“ werden die Wörter „oder Werkstattausbildern“ eingefügt.
1.3.1.3
Die Wörter „sowie der Abschluss von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen mit Werkstattausbildern“ werden gestrichen.
1.3.2
In Satz 3 werden nach den Wörtern „Unterricht und Kultus“ die Wörter „bei Lehrkräften“ eingefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2024 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor