787-L
Änderung der Richtlinie zur EU-kofinanzierten Förderung der Bienenhaltung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 18. Dezember 2023, Az. L6-7407-1/959
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur EU-kofinanzierten Förderung der Bienenhaltung vom 26. Juli 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 387), Az. L6-7407-1/959, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 4.2 erster Spiegelstrich erhält folgende neue Fassung:
- „−
- Imker: Imker sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften, die Bienen halten,“
- 1.2
- Nr. 9 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
„2Sie findet auf alle investiven Maßnahmen und Fortbildungsmaßnahmen Anwendung, die ab dem 1. August 2023 neu bewilligt werden und für die bis spätestens 31. Juli 2027 ein Zahlungsantrag gestellt wird.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor