Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 483 vom 23.10.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

913-B
  • Verkehrswesen
  • Straßen und Wege
  • Straßenbau

913-B

Fortschreibung der Regelungen und Richtlinien für die
Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten (BEM-ING), Teil 3
„Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 26. September 2024, Az. 48-4342.13-1-4

Regierungen
Landesbaudirektion Bayern
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben

nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband

  1. 1. Allgemeines

1Die Regelungen und Richtlinien für die Berechnung von Ingenieurbauten (BEM-ING), Teil 3 „Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte“ beschreiben das einheitliche Vorgehen bei der Bearbeitung von Schwertransporten im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus und sind Teil der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) herausgegebenen „Regelwerke für den Brücken- und Ingenieurbau der Bundesfernstraßen“. 2Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 21/2016 vom 30. August 2016 wurden die BEM-ING, Teil 3, Ausgabe 2016/08 vom BMDV erstmals bekannt gegeben. 3Die Abschnitte 1 und 2 der BEM-ING, Teil 3 wurden zwischenzeitlich überarbeitet.

  1. 2. Anwendung

1Die BEM-ING, Teil 3, Ausgabe 2024/04 wurden vom BMDV mit ARS Nr. 14/2024 vom 23. April 2024 (Az. StB 24/7192.70/23-3849789) bekannt gegeben. 2Die BEM-ING, Teil 3, Ausgabe 2024/04 (Abschnitt 1 mit Stand 2023/03, Abschnitt 2 mit Stand 2024/04, Abschnitt 3 mit Stand 2016/08) sind künftig anzuwenden, wenn Staatliche Bauämter nach § 8 Abs. 6 FStrG beziehungsweise Art. 18 BayStrWG in Verbindung mit Art. 21 BayStrWG im verkehrsrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren für Schwertransporte nach § 29 Abs. 3 StVO beteiligt werden. 3Die Anwendung der Regelungen der BEM-ING, Teil 3, Abschnitt 2 Nr. 3, die das vereinfachte Berechnungsverfahren nach Stufe I betreffen, setzt den Einsatz eines fachlichen Prüfmoduls voraus, das das VEMAGS Statik-Modul einbindet.

  1. 3. Hinweise

Hinweise zum Vollzug der BEM-ING, Teil 3 in der Bayerischen Staatsbauverwaltung werden mit gesondertem Ministerialschreiben bekannt gegeben.

  1. 4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2024 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Oktober 2024 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 20. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 562) außer Kraft.

  1. 5. Bezugsmöglichkeit

1Das ARS Nr. 14/2024 wurde im Verkehrsblatt, Heft 11/2024 vom 15. Juni 2024 veröffentlicht. 2Die BEM-ING, Teil 3 sowie das ARS Nr. 14/2024 stehen auf der Internetseite der BASt (www.bast.de) unter „Die BASt / Publikationen / Brücken- und Ingenieurbau / Regelwerke“ zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung.

Dr. Thomas Gruber

Ministerialdirektor