Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 484 vom 23.10.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

301-I
  • Rechtspflege
  • Gerichtsverfassung, Gerichtsorganisation, Justizverwaltung und Berufsrecht der Rechtspflege
  • Richterrecht (Öffentliches Dienstrecht im Bereich der Justiz siehe unter 203)

301-I

Änderung der Bekanntmachung über die Dienstliche Beurteilung
der Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 7. Oktober 2024, Az. Z2-0371-1-81

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Dienstliche Beurteilung der Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 25. November 2016 (AllMBl. S. 2183), die durch Bekanntmachung vom 12. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 755) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In der Einleitung wird vor der Angabe „Nr. 4.2 Satz 3“ die Angabe „Nr. 3.5 Satz 3,“ eingefügt.
1.2
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Nr. 4.1 Satz 3 wird wie folgt geändert:
1.2.1.1
In Spiegelstrich 5 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
1.2.1.2
In Spiegelstrich 6 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt.
1.2.1.3
Folgender Spiegelstrich 7 wird angefügt:
„–
Nr. 3.2.9 GemBek.“
1.2.2
Folgende Nr. 4.3 wird angefügt:
„4.3
Die an die Vergabe der Verwendungseignung für die Beförderungsämter der Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu stellenden Anforderungen werden durch die Anforderungsprofile in Anlage 3 konkretisiert (Nr. 3.5 Satz 3 GemBek).“
1.3
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Der Überschrift wird das Wort „Beurteilungskommission,“ vorangestellt.
1.3.2
Dem Satz 1 wird folgender Satz 1 vorangestellt:

1Vor Eröffnung der dienstlichen Beurteilungen der Richterinnen und Richter bilden die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichte gemeinsam mit der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eine Beurteilungskommission zur Gewährleistung eines einheitlichen Beurteilungsniveaus sowie Beurteilungsmaßstabs.“

1.3.3
Die bisherigen Sätze 1 bis 5 werden die Sätze 2 bis 6.
1.4
Folgende Anlage 3 wird angefügt:

Anlage 3
(zu Nr. 4.3)

Anforderungsprofile zur Vergabe der Verwendungseignung für die
Beförderungsämter der Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

  1. 1. Richterin/Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 2)

Das Amt erfordert insbesondere die ausgeprägte Kompetenz zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie die Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich darzustellen.

  1. 2. Vorsitzende Richterin/Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht (Besoldungsgruppe R 2)

Das Amt erfordert ausgeprägte Kompetenzen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Verhandlungsgeschick
  • Fähigkeit zur Leitung und Organisation des Spruchkörpers (Konfliktbewältigung, Mitarbeitermotivation, Durchsetzungsvermögen)
  • Fähigkeit, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des Spruchkörpers zu wahren und zu fördern
  1. 3. Vorsitzende Richterin/Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 3)

Das Amt erfordert besonders ausgeprägte Kompetenzen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Verhandlungsgeschick
  • Fähigkeit zur Leitung und Organisation des Spruchkörpers (Konfliktbewältigung, Mitarbeitermotivation, Durchsetzungsvermögen)
  • Fähigkeit, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des Spruchkörpers zu wahren und zu fördern
  1. 4. Vizepräsidentin/Vizepräsident eines Verwaltungsgerichts (Besoldungsgruppe R 2 + Z bis R 3)

Das Amt erfordert besonders ausgeprägte Kompetenzen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Führungskompetenz (Konfliktbewältigung, Mitarbeitermotivation, Durchsetzungsvermögen)
  • Sozialkompetenz (Fähigkeit zum Dialog und Kompromiss)
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Repräsentation in der Öffentlichkeit, zur Darstellung justizieller Belange in Reden und Ansprachen
  • Fähigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen anzustoßen und umzusetzen
  1. 5. Präsidentin/Präsident eines Verwaltungsgerichts (Besoldungsgruppe R 3 bis R 5)

Das Amt erfordert besonders ausgeprägte Kompetenzen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Führungskompetenz (Konfliktbewältigung, Mitarbeitermotivation, Durchsetzungsvermögen)
  • Sozialkompetenz (Fähigkeit zum Dialog und Kompromiss)
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Repräsentation in der Öffentlichkeit, zur Darstellung justizieller Belange in Reden und Ansprachen
  • Fähigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen anzustoßen und umzusetzen
  1. 6. Vizepräsidentin/Vizepräsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Besoldungsgruppe R 4)

Das Amt erfordert besonders ausgeprägte Kompetenzen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Führungskompetenz (Konfliktbewältigung, Mitarbeitermotivation, Durchsetzungsvermögen)
  • Sozialkompetenz (Fähigkeit zum Dialog und Kompromiss)
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Repräsentation in der Öffentlichkeit, zur Darstellung justizieller Belange in Reden und Ansprachen
  • Fähigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen anzustoßen und umzusetzen“.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2024 in Kraft.

Dr. Erwin Lohner

Ministerialdirektor