Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 490 vom 30.10.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stellen für Schulleiter und Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 14. Oktober 2024, Az. VII.7-BP9001.1/102/67

1.Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) ist mit Wirkung vom 15. Februar 2025 an folgenden Schulen zu besetzen:

1.1
Staatliches Berufliches Schulzentrum Neumarkt i. d. Opf. mit Staatlicher Berufsschule, Staatlicher Wirtschaftsschule, Staatlicher Fachschule für Maschinenbautechnik und Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Bautechnik

Die Staatliche Berufsschule Neumarkt i. d. Opf. führt Klassen in den Berufsfeldern Agrarwirtschaft, Bautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Holztechnik, Körperpflege, Metalltechnik sowie Wirtschaft und Verwaltung. Diese besuchten im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 1 983 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule wurde von 204 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachschule für Maschinenbautechnik besuchten 57 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Bautechnik 68 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

1.2
Staatliche Berufsschule Regen mit Beruflicher Oberschule, Staatliche Fachoberschule

Die Staatliche Berufsschule Regen führt Klassen in den Berufsfeldern Bautechnik, Ernährung und Versorgung, Fahrzeugtechnik, Holztechnik, Metalltechnik sowie Wirtschaft und Verwaltung. Diese besuchten im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 966 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 212 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

2.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:

Staatliche Berufsschule Lichtenfels mit Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik und der in Personalunion mitgeführten Staatlichen Berufsfachschule für Flechtwerkgestaltung

Die Staatliche Berufsschule Lichtenfels führt Klassen in den Berufsfeldern Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 1 383 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik wurde von 25 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Flechtwerkgestaltung von 26 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

3.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 15. Februar 2025 an folgender Schule zu besetzen:

Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach mit Staatlicher Berufsschule II, Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege sowie für Sozialpflege und Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien Triesdorf

Die Staatliche Berufsschule II Ansbach führt Klassen in den Berufsfeldern Agrarwirtschaft sowie Chemie, Physik und Biologie. Diese besuchten im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 950 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 105 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege von 148 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen sowie die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege von 39 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien Triesdorf besuchten 14 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

Für die Stellen an Beruflichen Oberschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Beruflichen Oberschulen nachweisen. Für die Stellen an Wirtschaftsschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Wirtschaftsschulen nachweisen.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nehmen bzw. wohnhaft sind.

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen, bei sonstigen Bewerbern oder Bewerberinnen dem Führungsverhalten. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen dem Führungsverhalten beigemessen.

Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

Bewerbungen sind unter Angabe einer privaten oder dienstlichen E-Mail-Adresse für die im Zusammenhang mit der Bewerbung notwendige Kommunikation spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt bei der Schulleitung des Bewerbers/der Bewerberin einzureichen. Den Bewerbungen sind eine tabellarische Darstellung des beruflichen Werdegangs, Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. 2007 I S. 7)), der Nachweis eines aktuellen Betriebspraktikums (vgl. KMS vom 9. September 2019, Az. VI.7-BP9010.1-7b.78 770) und eine Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung (bitte ohne Bewerbungsmappe, Kunststoffhefter oder Heftklammern) beizulegen. Die Schulleitung leitet die Bewerbung über die für sie zuständige Regierung bzw. bei Beruflichen Oberschulen über die für sie zuständige MB-Dienststelle dem Staatsministerium zu.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

a)
von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die für sie zuständige Regierung bzw. MB-Dienststelle weiterleitet (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte und die Beförderung oder Betrauung mit der Funktion länger als zwölf Monate zurückliegt.),
b)
von der für die Schule des Bewerbers/der Bewerberin zuständigen Regierung bzw. MB-Dienststelle; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen beim Staatsministerium vorzulegen. Es ist ggf. eine Zweitschrift der Stellungnahme der Regierung bzw. MB-Dienststelle, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, zur Kenntnis zuzuleiten.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor