Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 512 vom 06.11.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Verwaltungsvorschrift

2126.0-G
  • Verwaltung
  • Gesundheitswesen und Umweltschutz
  • Krankheitsverhütung und -bekämpfung, Krankenhauswesen
  • Gesundheitsvorsorge, Gesundheitshilfe

2126.0-G

Änderung der upB-Förderrichtlinie

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention

vom 17. Oktober 2024, Az. 51e-G8096-2024/432-2

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die upB-Förderrichtlinie (upB-FöR) vom 28. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 68) wird wie folgt geändert:
1.1
In der Überschrift wird das Wort „ , Aufrechterhaltung“ gestrichen.
1.2
Die Einleitungsformel wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Satz 1 wird das Wort „ , Aufrechterhaltung“ gestrichen.
1.2.2
Folgende Sätze 3 und 4 werden angefügt:

3Zuwendungen aus dem Programm stellen freiwillige Leistungen dar und können nur insoweit bewilligt werden, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. 4Ein Zuwendungsantrag kann deshalb unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden.“

1.3
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
1.3.1
In Satz 1 werden das Wort „Erkrankungen“ durch das Wort „Beeinträchtigungen“ und das Wort „Erkrankung“ durch das Wort „Beeinträchtigung“ ersetzt.
1.3.2
Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

2Gleiches gilt für Angehörige von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sowie Personen aus deren Lebensumfeld.“

1.3.3
Der bisherige Satz 2 wird Satz 3, das Wort „Erkrankungen“ wird durch das Wort „Beeinträchtigungen“ ersetzt und nach dem Wort „Angehörigen“ werden die Wörter „und Personen aus deren Lebensumfeld“ eingefügt.
1.3.4
Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.
1.3.5
Folgender Satz 5 wird angefügt:

5Die Federführung im Betrieb der upB obliegt der organisierten psychiatrischen Selbsthilfe.“

1.4
In Nr. 2 wird das Wort „ , Aufrechterhaltung“ gestrichen.
1.5
Nr. 4.1 wird wie folgt gefasst:
„4.1
1Das Versorgungsgebiet einer Klinik für Erwachsenenpsychiatrie gemäß dem Zuständigkeitsplan für die öffentlich-rechtliche Unterbringung für den Freistaat Bayern (BayZustPl) in der jeweils aktuell geltenden Fassung, das die upB abdecken möchte, ist bisher noch durch keine weitere upB abgedeckt. 2Abweichend von Satz 1 kann ausnahmsweise eine weitere upB für dasselbe Versorgungsgebiet zugelassen werden, wenn die bestehende upB mit der Bearbeitung der Anliegen der Hilfesuchenden überlastet ist.“
1.6
In Nr. 4.4 Satz 2 werden nach dem Wort „Personen“ die Wörter „in der Regel“ eingefügt.
1.7
In Nr. 4.5 wird die Angabe „Nr. 6“ durch die Angabe „Nr. 7“ ersetzt.
1.8
Nr. 5.1 wird wie folgt geändert:
1.8.1
In Satz 2 wird die Angabe „10 000 Euro“ durch die Angabe „12 000 Euro“ ersetzt.
1.8.2
In Satz 3 wird die Angabe „2 000 Euro“ durch die Angabe „2 400 Euro“ ersetzt.
1.9
In Nr. 5.2.1 werden die Wörter „zur Aufrechterhaltung“ durch die Wörter „zum Betrieb“ ersetzt.
1.10
Nr. 5.2.2 wird wie folgt geändert:
1.10.1
In Spiegelstrich 1 werden nach dem Wort „Reisekosten“ die Wörter „(Bemessung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz)“ eingefügt und das Semikolon am Ende durch ein Komma ersetzt.
1.10.2
In den Spiegelstrichen 2 und 3 wird jeweils das Semikolon am Ende durch ein Komma ersetzt.
1.10.3
Nach Spiegelstrich 3 wird folgender Spiegelstrich eingefügt:
„–
projektbezogene Rechts- und Steuerberatungskosten,“
1.10.4
Der bisherige Spiegelstrich 4 wird Spiegelstrich 5 und die Angabe „1 000 Euro“ wird durch die Angabe „1 200 Euro“ ersetzt.
1.11
Nr. 6.3 wird wie folgt geändert:
1.11.1
In Satz 2 werden die Wörter „auf Antrag durch die Bewilligungsbehörde“ durch die Wörter „regelmäßig in Tranchen entsprechend der Festlegung im Zuwendungsbescheid“ ersetzt.
1.11.2
Satz 3 wird aufgehoben.
1.12
In Nr. 8 Satz 2 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.

Dr. Rainer Hutka

Ministerialdirektor