2210.1.1.3-WK
Änderung der Bekanntmachung
über die Verwendung der Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen
(Studienzuschüsse)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 21. Oktober 2024, Az. L.1-H1213.2.4.0/1/7
- 1. Nr. 6 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Verwendung der Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen (Studienzuschüsse) vom 22. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 366) wird wie folgt gefasst:
- „6.
- Anpassung der Studienzuschüsse
Soweit im jeweiligen Doppelhaushalt Erhöhungen der Studienzuschüsse vorgesehen werden, bemisst sich deren Verteilung nach den Studierendenzahlen, die im Mittel aus dem Sommersemester des Vorvorjahres und des anschließenden Wintersemesters berechnet werden.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. November 2024 in Kraft.
Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor