Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 514 vom 06.11.2024

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Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Satzung

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2024

Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim

vom 11. Oktober 2024

Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 8 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2024 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2 771 020 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 262 620 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1 612 800 € festgesetzt.
(2) Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte
der Verbandsumlage zu tragen, das sind
806 400 €.
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung
folgendermaßen umgelegt:
Bezirk Niederbayern 322 560 €
Bezirk Oberpfalz 322 560 €
Landkreis Regensburg 96 768 €
Stadt Regensburg 32 256 €
Gemeinde Alteglofsheim 32 256 € 806 400 €
1 612 800 €

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200 000 € festgesetzt.

§ 6

Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

Tanja Schweiger

Landrätin

Verbandsvorsitzende