2173-A
Änderung der Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung
kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 28. Oktober 2024, Az. IV3/6532.07-1/22
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten vom 27. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 411) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 4.3 wird das Wort „vier“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 4.4 Satz 3 werden die Wörter „sowohl schriftlich als auch“ gestrichen.
- 1.3
- Nr. 5.3.1 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Satz 2 wird die Angabe „100 000“ durch die Angabe „120 000“ ersetzt.
- 1.3.2
- In Satz 3 wird die Angabe „30“ durch die Angabe „35“ ersetzt.
- 1.3.3
- In Satz 4 wird die Angabe „100 000“ durch die Angabe „120 000“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 5.3.2 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In Satz 1 wird die Angabe „100 000“ durch die Angabe „120 000“ ersetzt.
- 1.4.2
- In Satz 3 wird die Angabe „30“ durch die Angabe „35“ ersetzt.
- 1.5
- In Nr. 8 Satz 1 werden die Wörter „schriftlich oder elektronisch“ gestrichen.
- 1.6
- In Nr. 11 Satz 2 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2028“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor