Stellenausschreibungen und Personalnachrichten
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nr. 3 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
-
1. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
in München
Die Stelle kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht oder einem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf die Hälfte des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.
-
2. Vorsitzender Richter am Landgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in München II
-
3. Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Garmisch-Partenkirchen, Kempten (Allgäu), Schwabach und Starnberg
-
4. Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Ingolstadt
-
5. Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in Augsburg
-
6. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Bamberg und Nürnberg
-
7. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Bamberg, Kempten (Allgäu), Memmingen und Nürnberg-Fürth
Die Stelle in Kempten (Allgäu) kann ausschließlich mit einer Staatsanwältin als Gruppenleiterin oder einem Staatsanwalt als Gruppenleiter besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.
Für die Stelle in Bamberg wird vorausgesetzt die Bereitschaft zu einer Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg im Wege der Abordnung. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über vertiefte IT-Kenntnisse und Ermittlungserfahrungen im Bereich der Verfolgung von Cyberkriminalität verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.
Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.
Für die Stellen unter Nrn. 1 bis 4 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu dem folgenden Stichtag ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:
- 1. Februar 2025 (Nrn. 1, 2, 3 – Stellen Garmisch-Partenkirchen und Schwabach – sowie 4)
- 1. April 2025 (Nr. 3 – Stelle Starnberg)
- 21. April 2025 (Nr. 3 – Stelle Kempten (Allgäu))
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1 bis 4 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.
Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 5 bis 7 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 21. September 2023 (BayMBl. Nr. 517 vom 25. Oktober 2023)).
Bewerbungsfrist: 2. Dezember 2024.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:
- 1. Ständiger Vertreter des Dienstleiters bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
- 2. Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht Bamberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Zu den Dienstaufgaben gehört insbesondere die Bearbeitung der Haushalts-, Grundstücks-, Gebäude- und Bauangelegenheiten. Vorausgesetzt werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse in der Justizverwaltung, insbesondere im Haushaltsrecht und in der Liegenschaftsverwaltung. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
- 3. Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht Bamberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
- 4. Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit bis BesGr. A 12. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
- 5. Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in Verwaltungsangelegenheiten in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
- 6. Organisationsberater bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Erwartet werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse in der Organisationslehre oder die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
- 7. Leitender Bewährungshelfer bei dem Landgericht Ingolstadt in BesGr. A 10 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Bewährungshilfedienstes.
- 8. Leitender Bewährungshelfer bei dem Landgericht Weiden i.d.OPf. in BesGr. A 10 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Bewährungshilfedienstes.
- 9. Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Wolfratshausen in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
- 10. Stellvertretender Leiter einer Justizwachtmeisterei bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 1 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils und des Aufgabenkreises der unter Nr. 6 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 23. März 2012 (JMBl. S. 43) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 7 und 8 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 16. Februar 2017 (JMBl. S. 18), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 4. März 2020 (BayMBl. Nr. 137), Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 9 und 10 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 2. Dezember 2024.
III.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ist demnächst die/der
Gleichstellungsbeauftragte
neu zu bestellen.
Entsprechenden Bewerbungen von Bediensteten aus dem Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wird bis
13. Dezember 2024
entgegengesehen. Diese sind zu richten an den Herrn Generalstaatsanwalt in Bamberg und auf dem Dienstweg vorzulegen.
IV.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freiwerdende Notarstellen:
Nürnberg frei ab 1. Dezember 2024 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Florian Schlosser) |
München frei ab 1. April 2025 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Dr. Gregor Basty evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Sebastian Franck) |
München frei ab 1. April 2025 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Dr. Rolf Thiele evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Florian Satzl) |
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
- 1. März 2025 (Nürnberg)
- 1. April 2025 (München (Notarstelle Dr. Basty), München (Notarstelle Dr. Thiele))
eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notarinnen und Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz. Die Stichtage werden auch für die Berechnung der Dauer des notariellen Anwärterdienstes oder der notariellen Tätigkeit herangezogen.
Die Bewerberinnen und Bewerber um die Notarstellen in München haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars oder der ausgeschiedenen Notarin anbietet.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als den vorgenannten Stichtagen für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.
Bewerbungsfrist: 10. Dezember 2024.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.
Personalnachrichten
Einstellungen in den Notardienst
In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2024/1 voraussichtlich bis zu 15 Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) eingestellt. Für die Einbeziehung in den Bewerberkreis ist ein Gesamtergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von mindestens 11,00 Punkten erforderlich.
Wurde die Zweite Juristische Staatsprüfung außerhalb Bayerns abgelegt, muss das Gesamtergebnis von 11,00 Punkten auch nach Umrechnung durch das bayerische Landesjustizprüfungsamt erreicht sein. Für die Umrechnung sind die bayerischen Examensgrundsätze maßgeblich. Danach wird bis einschließlich der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2021/2 der schriftliche Prüfungsteil mit 75 Prozent, der mündliche Teil mit 25 Prozent gewichtet. Ab der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2022/1 wird der schriftliche Prüfungsteil mit 70 Prozent, der mündliche Teil mit 30 Prozent gewichtet. Maßgeblich für die Zuordnung eines außerhalb von Bayern erbrachten Prüfungsergebnisses ist der Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung. Stichtag ist der 13. Juni 2022 (Beginn des schriftlichen Termins der ZJS 2022/1 in Bayern), d. h. alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, deren schriftliche Prüfungen nach diesem Stichtag, zeitgleich oder jedenfalls mit einer Überschneidung stattgefunden haben, fallen unter die neue Regelung (70:30).
Gesuche um die Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 3. Januar 2025 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zu richten.