Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 532 vom 13.11.2024

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

2032.3-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Besoldung, Reise- und Umzugskosten
  • Nebenvergütungen, Aufwandsentschädigungen

2032.3-J

Änderung der Bekanntmachung über die Vergütung für
die örtlichen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 22. Oktober 2024, Az. 2103 - IV - 46/99

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Vergütung für die örtlichen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vom 10. November 1980 (JMBl. 1980 S. 227), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 8. September 2009 (JBMl. S. 119) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1 Satz 1 werden die Wörter „des gehobenen Justizdienstes“ durch die Wörter „der Fachlaufbahn Justiz, die in der dritten Qualifikationsebene eingestiegen sind oder sich für die Ämter ab dieser Qualifikationsebene gemäß Art. 37 LlbG qualifiziert haben“ ersetzt.
1.2
In Nr. 2 Satz 2 wird die Angabe „8,08“ durch die Angabe „10,67“ ersetzt.
1.3
In Nr. 4 Satz 2 wird die Fußnote 1) gestrichen.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor