2231-A
Änderung der Richtlinie zur Förderung des Einsatzes von
Pädagogischen Qualitätsbegleiterinnen und Qualitätsbegleitern (PQB) in
Kindertageseinrichtungen und (Groß-)Tagespflegestellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 4. November 2024, Az. V4/6511-1/538
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung des Einsatzes von Pädagogischen Qualitätsbegleiterinnen und Qualitätsbegleitern (PQB) in Kindertageseinrichtungen und (Groß-)Tagespflegestellen vom 6. Dezember 2022 (BayMBI. Nr. 749) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1.4.2.1 Buchst. c wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Der Wortlaut wird Satz 1.
- 1.1.2
- Folgender Satz 2 wird angefügt:
„²Die Berufserfahrung als einschlägige Akademikerin oder einschlägiger Akademiker soll in diesem Fall mindestens ein Jahr betragen.“
- 1.2
- In Nr. 1.5 Satz 3 wird das Wort „Stelleanteile“ durch das Wort „Stellenanteile“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 1.6 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„²Für die Bemessungsgrundlage des Aufgabenbereichs der PQB, die die jeweiligen persönlichen und aufgabenbezogenen Voraussetzungen nach Nr. 1.4.2 erfüllen, kann maximal der Personalausgabenhöchstsatz der Entgeltgruppe S 11b des TV-L (Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 4 der Entgeltordnung zum TV-L) beziehungsweise des TVöD (SuE) anerkannt werden.“
- 1.3.2
- In Satz 9 wird die Angabe „65 000“ durch die Angabe „75 000“ ersetzt.
- 1.3.3
- Nach Satz 11 wird folgender Satz 12 eingefügt:
„12Die Zuwendung nach dieser Richtlinie wird nach kaufmännischen Gesichtspunkten auf volle EURO gerundet.“
- 1.3.4
- Die bisherigen Sätze 12 und 13 werden die Sätze 13 und 14.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor