Durchführung der Zwischenprüfung 2025
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 6. November 2024, Az. 26-P 3532-2/12
1In der Zeit vom 10. bis 17. April 2025 findet die Zwischenprüfung 2025 für die Regierungsinspektoranwärter und Regierungsinspektoranwärterinnen 2024 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2024 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
2Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 10. bis 17. Juli 2025 abgehalten.
3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Ersten Teils Vierter Abschnitt der Fachverordnung Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI. S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F), die zuletzt durch Verordnung vom 13. August 2024 (GVBl. S. 409) geändert worden ist, und der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76, BayRS 2030-2-10-F), die zuletzt durch Verordnung vom 19. September 2023 (GVBl. S. 570) geändert worden ist.
4Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird für die Zwischenprüfung 2025 Folgendes bestimmt:
5Schriftliche Arbeiten sind in den nachfolgend genannten Fächern und Teilgebieten zu fertigen (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FachV-StF):
- 1. Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
- 2. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht,
- 3. Privatrecht,
- 4. Arbeitsrecht,
- 5. Wirtschaftswissenschaften.
6Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens bis zum 7. Februar 2025 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 7Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor