Durchführung der Qualifikationsprüfung 2025 für den Einstieg
in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 6. November 2024, Az. 26-P 3533-3/14
1In der Zeit vom 8. bis 17. April 2025 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer 2025 für die Steuersekretäranwärter und Steuersekretäranwärterinnen 2023 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2023 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
2Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 10. bis 20. Oktober 2025 abgehalten.
3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen nach §§ 13 bis 24 und 36 bis 46 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) vom 26. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1909).
4Zur Durchführung der §§ 13 ff. StBAPO wird für die Qualifikationsprüfung 2025 für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer Folgendes bestimmt:
5Als fünftes Prüfungsgebiet (§ 38 Abs. 1 Nr. 5 StBAPO) ist eine Aufgabe aus dem Bereich Steuererhebung zu bearbeiten.
6Das Fach Körperschaftsteuer wird im Rahmen der Aufgabe „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 StBAPO mitgeprüft.
7Anträge auf Nachteilsausgleich gemäß § 21 Abs. 1 StBAPO sind bis zum 17. Januar 2025 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 8Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor