Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 553 vom 20.11.2024

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Sonstige Bekanntmachung

Durchführung der Qualifikationsprüfung 2025 für den Einstieg
in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 6. November 2024, Az. 26-P 3533-2/14

1In der Zeit vom 3. bis 10. April 2025 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung 2025 für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Staatsfinanz für die Regierungssekretäranwärter und Regierungssekretäranwärterinnen 2023 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2023 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.

2Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung angeboten werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 10. bis 17. Oktober 2025 abgehalten.

3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Ersten Teils Vierter Abschnitt der Fachverordnung Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI. S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F), die zuletzt durch Verordnung vom 13. August 2024 (GVBl. S. 409) geändert worden ist, sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76, BayRS 2030-2-10-F), die zuletzt durch Verordnung vom 19. September 2023 (GVBl. S. 570) geändert worden ist. § 18 Abs. 2 Satz 5 und 6 sowie § 22 Abs. 3 Satz 6 und 7 FachV-StF in der am 31. August 2024 geltenden Fassung sind anzuwenden.

4Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird Folgendes bestimmt:

5Schriftliche Prüfungen sind in den Fächern

  1. 1. Besoldungsrecht und Beamtenrecht,
  2. 2. Tarifrecht und Sozialversicherungsrecht,
  3. 3. Versorgungsrecht,
  4. 4. Staatskunde und Verwaltungskunde und
  5. 5. Haushaltsrecht, Kassen- und Rechnungswesen und Beihilferecht

abzulegen (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FachV-StF).

6Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 10. Februar 2025 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 7Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor